Einigung zwischen google und Viacom in Bezug auf die urheberechtlich geschützten Videos bei youtube. Sieg für den Verbraucherschutz in den USA

1. Der Internetkonzern google hat sich mit dem Medienkonzern Viacom geeinigt. Nach Angaben der Zeitung "Welt online" konnten sie sich über den weiteren Verlauf des Datenaustauschs in der Weise einigen, dass google die Nutzerdaten von youtube zwar übergeben, aber weder die Benutzernamen der Kunden, noch die IP-Adressen preisgeben muss. Die IP-Adressen dienen dazu, den PC des Benutzers über einen Code eindeutig zu identifizieren.2. Ausgangslage war eine Klage von Viacom gegen google auf Zahlung von 1 Milliarde Dollar (629 Mio Euro), aufgrund dessen, dass youtube laut Klage übermäßig viele urheberrechtlich geschütze Videos auf ihrer Plattform zeigt, an denen Viacom die Rechte hat. Zum Zeitpunkt der Klage sollen es an die 160000 Vidoeclips gewesen sein, die mehr als 1,5 Milliarden mal abgerufen worden sind. Mit der Herausgabe möchte Viacom beweisen, dass auf der Videoplattform urhebrrechtlich geschütztes Material populärer ist als Inhalte anderer Art. Am 03.07.2008 verurteilte das zuständige Gericht in New York google dazu, die Nutzerdaten an Viacom und eine Gruppe von Sammelklägern herau…

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Themen: Google , Verbraucherschutz , Sieg , Viacom , Welt Online

Erschienen 25. Juli 2008 auf http://www.drbuecker.de.

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