Einigung über Neonazi-Datei

Nach Presseberichten haben sich das Innen- und das Justizministerium auf die Einrichtung der seit einigen Wochen diskutierten “Verbunddatei Rechtsextremismus” (Neonazi-Datei) geeinigt.

Weil sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger daran gestört hatte, dass nach den Vorstellungen des Innenministeriums neben gewalttätigen auch gewaltbereite Personen zentral erfasst werden sollten, wurde nach einem Bericht der SZ der Begriff der “gewaltbereiten” durch den der “gewaltbezogenen” Personen ersetzt.

Nun ist der Begriff der gewaltbezogenen Personen bislang allerdings weder geläufig, noch erschließt sich seine Bedeutung ohne weiteres. Personen die einen Bezug zur Gewalt haben? Das wäre womöglich aber noch weiter als gewaltbereit.

Weil man sich nicht einigen konnte, hat man offenbar einen unbestimmten Rechtsbegriff durch einen anderen, weniger geläufigen ersetzt und überlässt die Auslegung zunächst den speichernden Polizeibehörden und irgendwann natürlich den Gerichten, sollte jemand gegen seine Aufnahme in die Datei klagen. Damit wird wohl in der Praxis aber zunächst genau das passieren, was das Justizministerium vermeiden wollte, nämlich, dass nicht nur gewalttätige Personen erfasst werden, sondern alle, bei denen man meint, irgende…

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Themen: Bürgerrechte , Innere Sicherheit , Neonazi-datei

Erschienen 4. Januar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

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