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Einigung bei Erbschaftsteuer!?

am 06.11.2007 von STEUERRECHT

Mit der heutigen Sitzung beendete die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ihre Arbeit. Die dabei erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es, dass neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen.
Nach Ansicht des Ministeriums bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger Rechtssicherheit im Erbfall. Mit der Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte werde es in Deutschland wieder ein verfassungskonformes Erbschaftssteuerrecht geben, das den Ländern auf dem heutigen Niveau von 4 Milliarden Euro auch künftig stabile Erbschaftssteuereinnahmen sichere. Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens werde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen. Für Ehegatten, Kinder und Enkel werde durch eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für jedes Kind und 200.000 € für jeden Enkel sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibe damit auch weiterhin steuerfrei.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hält die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.
Roland Koch und Peer Steinbrück äußerten sich zufrieden über das heute Erreichte:
“Wer auch immer der Großen …

Reform des Erbschaftsteuerrechts geht voran

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