Reform des Erbschaftsteuerrechts geht voran
Erbrechtsblog | 6. November 2007 — Mit der heutigen Sitzung beendet die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitun…
Mit der heutigen Sitzung beendete die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ihre Arbeit. Die dabei erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es, dass neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen.
Nach Ansicht des Ministeriums bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger Rechtssicherheit im Erbfall. Mit der Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte werde es in Deutschland wieder ein verfassungskonformes Erbschaftssteuerrecht geben, das den Ländern auf dem heutigen Niveau von 4 Milliarden Euro auch künftig stabile Erbschaftssteuereinnahmen sichere. Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens werde mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen. Für Ehegatten, Kinder und Enkel werde durch eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für jedes Kind und 200.000 € für jeden Enkel sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibe damit auch weiterhin steuerfrei.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hält die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.
Roland Koch und Peer Steinbrück äußerten sich zufrieden über das heute Erreichte:
“Wer auch immer der Großen Koalition vorwirft, sie sei reformunfähig, der wird eines Besseren belehrt. Wir haben heute einen großen Schritt in Richtung eines modernen und standortfreundlichen Erbschaftssteuerrechts getan. Jetzt gilt es, in der gebotenen Sorgfalt die Eckpunkte in ein Gesetzeswerk umzugießen und damit auch dieses steuerrechtliche Großprojekt erfolgreich abzuschließen. Wir hoffen und sind zuversichtlich, wie bei der Unternehmenssteuerreform einen Beitrag zum Erfolg der Koalition beitragen zu können.”
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) warnt dabei vor erheblichen Steuermehrbelastungen. “Das Beste wäre, diese komplizierte und verwaltungsaufwendige Steuer endlich abzuschaffen”, sagte Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. “Sollte sich dieser Vorschlag jetzt politisch nicht durchsetzen lassen, darf zumindest kein Mehraufkommen erzielt werden.”
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler kan…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. November 2007 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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