Einige Gigabyte, Blatt um Blatt

Discovery im US-Prozess CK - Washington.   Deutsche Beklagte können sich kaum vorstellen, welche Bürden im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses auf jede Partei zukommen. Das Verfahren kennen sie nicht, und der Begriff wird in Deutschland meist anders benutzt: Pre Trial Discovery heißt es dort illustrativ, weil es um die Beweisoffenlegung vor dem Hauptverfahren des amerikanischen Zivilprozesses vor den Geschworenen geht. In der Discovery beschafft jede Seite auf Anordnung der Gegenpartei alles, was abgefragt wird. Dann sieben die eigenen Anwälte die Unterlagen, klären Fragen mit Mandantschaft und Zeugen, numerieren die Dateien mit dem Bates Stamp, erheben und begründen Widersprüche und liefern die restlichen Unterlagen an die Gegenseite. So sollen Überraschungen im Trial vor der Jury vermieden und die Vergleichsbereitschaft gefördert werden. Die Kosten sind enorm. Wieviel Personal kann eine Partei abstellen, das sich auf den amerikanischen Prozess konzentriert? Was kostet der IT-Dienstl…

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Themen: Discovery , /usa-law-2012/jan

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://anwalt.us.

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