Einheitliches Richtergesetz für Berlin und Brandenburg
Die Länder und haben einen Staatsvertrag für ein gleichlautendes Richtergesetz unterzeichnet.
Nachdem beide Länder bereits für alle Gerichtszweige außer der ordentlichen Gerichtsbarkeit gemeinsame Obergerichte eingerichtet
haben, soll nun für die Richter und Staatsanwälte in Berlin und Brandenburg ein weitgehend einheitliches Dienstrecht gelten. In
Berlin arbeiten derzeit rund 1.300 Richter und rund 350 Staatsanwälte, in Brandenburg sind es etwa 810 Richter und 270 Staatsanwälte.
Änderungen im Berliner Richtergesetz
Die Neuregelung des Berliner Richtergesetzes betrifft unter anderem die Wahl der Richter und deren Beförderung. Die entsprechende
Entscheidung trifft in Berlin nach wie vor der Richterwahlausschuss. Geändert wird allerdings seine Zusammensetzung entsprechend den
Regelungen. Dem Ausschuss werden
künftig acht Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses angehören sowie zwei Richter, ein Rechtsanwalt und ein Staatsanwalt als
ständige Mitglieder. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied aus der jeweils betroffenen Gerichtsbarkeit. Bisher war die
Mitgliedschaft der Abgeordneten nicht zwingend vorgeschrieben gewesen. Das Abgeordnetenhaus konnte stattdessen auch sachkundige
Bürger in den Richterwahlausschuss wählen.
Das Dienstgericht für Disziplinarsachen ist zukünftig nicht mehr beim Landgericht, sondern beim Verwaltungsgericht angesiedelt, da
das Dienstrecht stark von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen geprägt ist. Neu ist auch, dass künftig einer der ehrenamtlichen Richter
des Dienstgerichts ein Rechtsanwalt sein muss.
Änderungen im Personalvertretungsrecht
Die Änderungen betreffen des weiteren auch das Personalvertretungsrecht: So gibt es künftig für beide Länder einen gemeinsamen
Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat als oberstes Gremium der Personalvertretung. Neu ist auch, dass die Staatsanwälte
hinsichtlich ihrer Mitbestimmungsrechte in das Richtergesetz einbezogen werden
Gemeinsame Gerichte und Justizeinrichtungen in Berlin und Brandenburg:
In den letzten sechs Jahren haben die Länder Berlin und Brandenburg durch Staatsverträge eine Reihe gemeinsamer Gerichte und
Justizeinrichtungen geschaffen:
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg:
Zum 1. Januar 2005 nahm – als erste gemeinsame Justizeinrichtung – das Gemeinsames Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und
Brandenburg seine Arbeit auf. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt ist sowohl für die juristischen Staatsprüfungen wie auch für die
Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege zuständig. Es hat seinen Sitz in Berlin (Salzburger Straße 21 – 25).
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zum 1. Juli 2005 errichtet. Es hat seinen Sitz in Berlin ( Hardenbergstraße 31).
Landessozialgericht Berlin-Bra…
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