Einheitliches Richtergesetz für Berlin und Brandenburg

Die Länder Berlin und Brandenburg haben einen Staatsvertrag für ein gleichlautendes Richtergesetz unterzeichnet. Nachdem beide Länder bereits für alle Gerichtszweige außer der ordentlichen Gerichtsbarkeit gemeinsame Obergerichte eingerichtet haben, soll nun für die Richter und Staatsanwälte in Berlin und Brandenburg ein weitgehend einheitliches Dienstrecht gelten. In Berlin arbeiten derzeit rund 1.300 Richter und rund 350 Staatsanwälte, in Brandenburg sind es etwa 810 Richter und 270 Staatsanwälte.

Änderungen im Berliner Richtergesetz

Die Neuregelung des Berliner Richtergesetzes betrifft unter anderem die Wahl der Richter und deren Beförderung. Die entsprechende Entscheidung trifft in Berlin nach wie vor der Richterwahlausschuss. Geändert wird allerdings seine Zusammensetzung entsprechend den Brandenburger Regelungen. Dem Ausschuss werden künftig acht Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses angehören sowie zwei Richter, ein Rechtsanwalt und ein Staatsanwalt als ständige Mitglieder. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied aus der jeweils betroffenen Gerichtsbarkeit. Bisher war die Mitgliedschaft der Abgeordneten nicht zwingend vorgeschrieben gewesen. Das Abgeordnetenhaus konnte stattdessen auch sachkundige Bürger in den Richterwahlausschuss wählen.

Das Dienstgericht für Disziplinarsachen ist zukünftig nicht mehr beim Landgericht, sondern beim Verwaltungsgericht angesiedelt, da das Dienstrecht stark von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen geprägt ist. Neu ist auch, dass künftig einer der ehrenamtlichen Richter des Dienstgerichts ein Rechtsanwalt sein muss.

Änderungen im Personalvertretungsrecht

Die Änderungen betreffen des weiteren auch das Personalvertretungsrecht: So gibt es künftig für beide Länder einen gemeinsamen Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat als oberstes Gremium der Personalvertretung. Neu ist auch, dass die Staatsanwälte hinsichtlich ihrer Mitbestimmungsrechte in das Richtergesetz einbezogen werden

Gemeinsame Gerichte und Justizeinrichtungen in Berlin und Brandenburg:

In den letzten sechs Jahren haben die Länder Berlin und Brandenburg durch Staatsverträge eine Reihe gemeinsamer Gerichte und Justizeinrichtungen geschaffen:

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg:

Zum 1. Januar 2005 nahm – als erste gemeinsame Justizeinrichtung – das Gemeinsames Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg seine Arbeit auf. Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt ist sowohl für die juristischen Staatsprüfungen wie auch für die Aus- und Fortbildung in der Rechtspflege zuständig. Es hat seinen Sitz in Berlin (Salzburger Straße 21 – 25).

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zum 1. Juli 2005 errichtet. Es hat seinen Sitz in Berlin ( Hardenbergstraße 31).

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Themen: Berlin , Landgericht , Brandenburg , Lte , Brandenburger , Richtergesetz

Erschienen 1. Juni 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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