Einheitlicher Datenschutz in Europa: Der Entwurf der Datenschutzverordnung
Nachdem die vergangenen Monate schon vielfach über den zunächst geleakten und Ende November dann doch öffentlich gemachten ersten
Entwurf einer Datenschutzverordnung für Europa diskutiert wurde, stellte die EU-Kommissarin Vivianne Reding am Mittwoch offiziell den
überarbeiteten Entwurf für eine neue europäische Datenschutz-Verordnung vor.
Mit der Verordnung soll zum einen das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union reformiert und zum anderen europaweit
vereinheitlicht werden. Der Entwurf muss nun zunächst einmal das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Änderungen sind
daher noch durchaus möglich. Sollte die Verordnung allerdings verabschiedet werden, so wird sie ab Inkraftreten in allen
EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen unmittelbare Rechtswirkung entfalten. EIne mühsame Umsetzung in nationales Recht ist bei einer
Verordnung nicht notwendig.
Im Wesentlichen ergeben sich durch im Vergleich zum deutschen aktuellen Datenschutzrecht für in Deutschland tätige Unternehmen
folgende Veränderungen:
Ein wichtiger Grundsatz soll „Privacy by Design“ werden. Das bedeutet, dass die Erfordernisse des Datenschutzes bereits zu einem
frühen Zeitpunkt berücksichtigt werden sollen, da neue technologische Systeme oftmals versteckte Gefahren bergen, die sich nur schwer
beseitigen lassen, wenn die Grundkonzeption erst einmal feststeht. Datenschutzprobleme sollen daher schon bei der Entwicklung neuer
Technologien festgestellt, geprüft und von vorneherein in die Gesamtkonzeption der Technologie einbezogen werden. Interessanterweise
wird nicht erwähnt, ob oder dass die Übermittlung perso-nenbezogener Daten, beispielsweise in USA, im Rahmen des bislang etablierten
Programmes möglich ist. Es ist daher
davon auszugehen, dass diese Option wegfallen könnte. Die Verwendung von Kunden- und Interessendaten wird deutlich erschwert. Auch
Verhaltensdaten können nur unter besonderen Voraussetzungen verwendet werden. Datenschutzverstöße müssen bislang nur in bestimmten
Fällen gemeldet werden. Diese Pflicht soll erheblich ausgedehnt werden. Die möglichen Sanktionen für Datenschutzvertsöße werden
verschärft; Bußgelder können bis zu 2 % des weltwe…
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