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Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

am 29.11.2006 von andreas-buschmann.net

Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist berufen will? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht am 06.07.2006, 2 AZR 215/05. 
In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Klägerin bei der Beklagten, die eine private Pflegestation betrieb, seit 1996 als Hauspflegerin beschäftigt gewesen. Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin am 20.01.2004 zum 06.02.2004. Eine Klage zum Arbeitsgericht reichte die Klägerin wegen der Kündigung nicht ein. Erst am 17. März 2004 erhob sie Klage auf Vergütung für die Zeit bis zum 31. März 2004, und zwar mit der Begründung, die Kündigung wirke mit rechtlich richtig berechneter Kündigungsfrist erst zum 31. März 2004.
Die Klage hatte - wie schon in der Vorinstanz - auch vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht befand folgendes: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung insgesamt rechtsunwirksam ist, muss er zwar innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG) - andernfalls …

Kündigungsfrist und Klagefrist

kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist

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BAG: Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Urteil vom 28. Juni 2007 - 6AZR 873/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG entschieden, dass die 3-wöchige Klagefrist aus § 4 KSchG auf die Kündigungsschutzklage Anwendung finde…

Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

Recht und Alltag / Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer ge…

Fristlose Kündigung: Klagefrist 3 Wochen beachten

JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von Freitag (Urteil vom 28.06.2007 Aktenzeichen 6 AZR 683/07). Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) muss ein Arbeitnehmer, will er geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfer…

Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

JuracityBlog / 2004 wurde das Kündigungsschutzgesetz verschlechtert, u.a. gilt seitdem die kurze Klagefrist des § 4 KSchG (drei Wochen) für praktisch alle Mängel einer Kündigung. Das kann dazu führen, dass ein gekündigter Arbeit…

Klagefrist von drei Wochen ist zu beachten

recht verständlich / Herr A ist Kraftfahrer. Am 08. November begann er bei seinem Arbeitgeber. Nach vorheriger Abmahnung kündigte ihm dieser am 01. März 2005 fristlos. Er begründete dieses mit Arbeitsverweigerung des Herrn A.Diese Kündigung erfolgte also innerhalb de…

Zum Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Recht und Alltag / Hat der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage erhoben und stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, kann er…

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RA Andreas Buschmann

Arbeitsrecht von A-Z Ratgeber, Urteile & Nachrichten zum Arbeitsrecht von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Buschmann, Berlin. Auf dieser Website finden Sie Fakten zu den Schwerpunkt-Themen: Arbeitsvertrag, Befristung, Gleichbehandlung,

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