Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer Internetseite kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Eine, einem abgegrenzten Empfängerkreis bestimmte, E-Mail ist mit einem verschlossenen Brief vergleichbar, der allein durch das Ab…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 15. Oktober 2006 auf http://log.handakte.de/.

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