Eingestellt
am 04.10.2005 von RA-Blog
Ein Mann zeigt meinen Mandanten an, der ihn zwei Wochen vorher mit dem Auto “leicht berührt” haben soll, als der Mann gerade eine Telefonzelle betreten wollte. Er ist sich nicht sicher, ob mein Mandant den Zusammenstoß bemerkt hat. Jedenfalls sei dieser weitergefahren. Über das Kennzeichen des Pkw kann er keine Angaben machen, hat aber den Mandanten erkannt. Nun wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Als der Geschädigte 10 Tage später bei der Polizei vernommen wird, gibt er zu Protokoll, er habe das Kennzeichen gesehen und aufgeschrieben. Er erklärt, seine Familie - außer ihm selbst - habe am Unfalltag den Mandanten samt Familie auf dem Sozialamt getroffen. Es habe dort Streit gegeben. Er machte sich zu der Zeit Sorgen über den Verbleib seiner Familie und wollte daher im Sozialamt anrufen. Als er nun also die Telefonzelle so gut wie betreten hatte, habe mein Mandant ihn ohne Vorwarnung am Bein gestreift, in voller Fahrt, mit dem Pkw. Das Bein war gebrochen.
Als die Polizei den Unfallort aufsucht, ist an der angegebenen Stelle keine Telefonzelle zu finden. Auf Befragen teilen ortsansässige Bürger mit, dass dort seit 25 Jahren keine Telefonzelle steht. Die einzige Telefonzelle am Ort stehe ganz woanders.
Nach meiner Bestellung, aber vor der Stellungnahme, teilt die Staatsanwaltschaft schon mit, dass das Verfahren auf unabsehbare Zeit keinen Fortgang nehmen könne, da der Geschädigte unbekannten Aufenthalts sei. (Man hört, er habe das Land verlassen.) Inzwischen eingestellt nach § 170 II StPO.
Klargestellt
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Eingestellt.
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