Alle Blogs » Eingescannte Unterschrift reicht nicht - oder doch - oder wie ???

Eingescannte Unterschrift reicht nicht - oder doch - oder wie ???

am 04.12.2006 von http://ra-melchior.blog.de

Eingescannte Unterschrift reicht nicht aus
von advokat @ 15.11.2006 - 13:45:03
Mit Beschluss XI ZB 40/05 vom 10. Oktober 2006 hatte der BGH festgestellt, dass eine Rechtsmittelschrift mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten i.d.R. nicht formwirksam ist, vgl. http://ra-melchior.blog.de/2006/11/15/eingescannte_unterschrift_reicht_nicht_a~1332636
Nun hat das BVerwG mit Beschluss vom 30.03.2006, Az.: 8 B 8/06 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des GmS-OGB entschieden, dass Klageerhebung mit einem nicht unterschriebenen „Funkfax formgerecht sein kann:
Leitsatz des Gerichts:
„Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax findet auch auf die Übermittlung per „Funkfax Anwendung. An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einfügung des § 55a VwGO festzuhalten.
In den Gründen heißt es:
„Der GmS-OGB hat in dem Beschluss vom 05.04.2000 (NJW 2000, 2340) entschieden, dass maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten Schriftsatzes nicht eine etwa beim Absender vorhandene Kopiervorlage oder eine nur im Textverarbeitungs-PC befindliche Datei, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde sei. Der alleinige Zweck der Schriftform, die Rechtssicherheit und insbesondere die Verlässlichkeit der Eingabe zu gewährleisten, könne auch im Falle einer derartigen elektronischen Übermittlung gewahrt werden. Die Person des Erklärenden sei in der Regel dadurch eindeutig bestimmt, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne.
An dieser Rechtsprechung ist auch nach Einfügung des § 55a VwGO festzuhalten. Da ein Computerfax oder Funkfax kein elektronisches Dokument darstellt, ist die Vorschrift nicht unmittelbar anwendbar. Die Regelung des …

Kommentar schreiben




Vorher bei http://ra-melchior.blog.de (RA J. Melchior, Wismar)

» Killerspiele - doch nicht ungefährlich !?

» Folterknechte - die 2.

» Virtueller Tatort ebay ???

» Ackermann & Co. unschuldig ???

» Zivilprozess - Überall ist Wunderland


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: schlie miur bgh bgh beschluss

BGH: eingescannte Unterschrift reicht … reicht nicht … reicht … reicht nicht

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Dass sich die deutsche Justiz mit den modernen Mitteln der Telekommunikation schwer tut, ist bekannt. Der BGH geht jetzt einen weiteren Schritt, den kein normaler Bürger mehr nachvollziehen kann. Das Fax ist eine moderne, wenngleich gegenüber eMail…

Eingescannte Unterschrift reicht nicht aus

RA J. Melchior, Wismar / Mit Beschluss XI ZB 40/05 vom 10. Oktober 2006 hat der BGH festgestellt, dass eine Rechtsmittelschrift mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten i.d.R. nicht formwirksam ist. Aus den Gründen: „Allerdings hat die …

BGH: Computerfax - Ein Computerfax mit eingescannter Unterschrift stellt lediglich eine äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung eines mit eigenhändiger Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsbeg

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf normalem Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax…

BGH: Formwirksamkeit eines Computerfax

kielanwalt.de / Anfang diesen Jahres befaßte sich der Bundesgerichtshof (Beschluss v. 14.01.2008 - Az. II ZR 85/07) aus Anlaß eines Prospekthaftungsverfahrens mit der Wirksamkeit einer per Computerfax eingelegten Berufungsbegründung: Ein vom Prozessbevollmächtig…

BGH: Berufungsbegründung per E-Mail - Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, wenn dem Gericht ein Ausdruck der als Anhang einer E-Mail übermittelten, die vollständige (eingescannte) Berufungsbegründung enthaltenden, Bil

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Date…

BGH: Berufungsbegründung mit eingescannter Unterschrift (Computerfax) zulässig

§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Beschluss vom 14.01.2008 , Az. II ZR 85/07 - Mit der vorliegenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei wesentliche Bereiche in seiner Rechtsprechung abgerundet und zugleich für nicht mehr Revisionsbedürftig gehalten: Zum einen die…

Wenn das Faxgerät streikt....

LBR-Blog / ...und ein Schriftsatz fristwahrend bei Gericht eingereicht werden muss, kommt man schon mal ins Schwitzen. Der Bundesgerichtshof hat nun aber per Beschluss vom 15.07.2008, Az. X ZB 8/08, klargestellt, dass auch eine Übermittlung per Email wirksam s…

Wenn das Faxgerät streikt….

LBR-Blog / …und ein Schriftsatz fristwahrend bei Gericht eingereicht werden muss, kommt man schon mal ins Schwitzen. Der Bundesgerichtshof hat nun aber per Beschluss vom 15.07.2008, Az. X ZB 8/08, klargestellt, dass auch eine Übermittlung per Email wirks…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA J. Melchior

Ein-, Aus-, Un- und sonstige Fälle aus dem Alltag einer Anwaltskanzlei - www.ra-melchior.de

» RA J. Melchior, Wismar

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »