Lebensmittelüberwachung und Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung
Rechtslupe | 27. Januar 2011 — Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde entfällt nicht dadurch,…
So einfach ist es wohl doch nicht, ins Paradies zu gelangen – zumindest dann nicht, wenn man nicht über die richtige baurechtliche Nutzungsgenehmigung verfügt, wie jetzt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zeigt:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nämlich den Eilantrag des antragstellenden Vereins “Einladung zum Paradies” abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, die Vollziehung der vom Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach verfügten Nutzungsuntersagung auszusetzen und die streitbefangenen Räumlichkeiten in der Eickener Straße 164 in Mönchengladbach trotz fehlender Baugenehmigung vorerst weiter als Gebets- und Unterrichtsraum nutzen zu können. In der schriftlichen Begründung des Beschlusses hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nutzung des ehemaligen Ladenlokals als Gebets- und Unterrichtsraum ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen wurde und deshalb gegen das formelle Baurecht und damit gegen geltende Gesetzeslage verstößt. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung im Lande Nordrhein-Westfalen, dass es für die zuständigen Bauaufsichtsämter regelmäßig der richtige Weg ist, gegen Schwarzbauten und formell illegalen Nutzungen und Nutzungsänderungen mit einem sofort vollziehbaren Nutzungsverbot vorzugehen. Namentlich ist es nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden, die ungenehmigten Nutzungen feststellen, vor Erlass einer Nutzungsuntersagung gleichsam ungefragt in eine Prüfung der materiellen Genehmigungsfähigkeit einzutreten. Wer “schwarz” eine Nutzung aufnimmt, muss vielmehr stets damit rechnen, dass dieses illegale Verhalten sofort unterbunden wird. Dabei kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, weil es ihm freisteht und in seinem Verantwortungsbereich liegt, die Religionsausübung in formell und materiell legalen Räumlichkeiten durchzuführen. Soweit er den dringenden Raumbe…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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