Eingabe von falschen Daten bei Anmeldung strafbar?
Bei “GuteFrage.net” habe ich gleich zwei gute Beispiele gefunden: Einmal dafür, dass man mit rechtlichen Ratschlägen im Netz vorsichtig sein muss und dann dafür, dass viele zu kurz denken:
Es ist erschreckend, mit wie wenig Fundament die Frage hier beantwortet wird, dass man sofort zu zahlen habe. Ich hoffe, die in dieser Form falsche Antwort ist nochmals allen eine Warnung, endlich Profis zu fragen, wenn man eine brauchbare Antwort haben möchte. Die Frage, ob die Angabe falscher Daten “strafbar” ist, ist keineswegs so leicht zu beantworten, wie viele glauben. Grundsätzlich sehe zur Zeit auch keine Strafbarkeit, sofern man bei seinen Daten “schummelt”, also z.B. ein falsches Geburtsdatum angibt. Problematisch ist es aber, wenn man Daten von Bekannten als eigene eingibt, etwa (ohne Erlaubnis) den Namen und die Anschrift eines Freundes, um einen Dienst zu bestellen. Eine extensive Anwendung des §269 StGB scheint hier zumindest nicht vollständig abwegig, auch wenn nicht für diesen Fall gedacht. Jedenfalls sofern die Daten des Betroffenen nicht allgemein zugänglich sind, kommt auch eine Strafbarkeit nach den §§43 II, 44 BDSG in Betracht. Daneben wird man sich die Frage stellen müssen, ob derjenige der unerlaubt fremde personenbezogene Daten nutzt, auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird - ich denke an Schadensersatz, etwa für entstandene Anwaltskosten.Wi…
» Vollständiger ArtikelThemen: Stgb , Strafbarkeit Falsche Anmeldung
Rechtsgebiet: Strafrecht
Erschienen 20. April 2010 auf http://www.abo-falle.de.
“Scharzsurfen” in fremdem, unverschlüsseltem WLAN nicht strafbar
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Schwarzsurfen im fremden WLAN-Netz strafbar?
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Amtsgericht Wuppertal: Doch keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN
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LG Wuppertal: Schwarzsurfen unter Verwendung eines fremden offenen WLAN-Netzes ist nicht strafbar
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Skimming als Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB?
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Anspruchsgrundlagen im Datenschutz: Kein Lotto spielen!
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LG Wuppertal: Keine Strafbarkeit wegen „Schwarzsurfens“ in unverschlüsselt betriebenen fremden W-LAN-Funknetzwerken
Dr. Graf | 26. Oktober 2010 — Rechtsnormen: §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG; §§ 3 Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG; §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 2, 22 S…
Studenten können aufatmen: “Schwarzsurfen” in fremden WLan-Netzen nicht strafbar!
Juraexamen.info | 21. Oktober 2010 — Es soll ja durchaus den ein oder anderen Studenten geben, der sich über einen “kostenlosen Internetzugang” dank eines technisch…
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