Ursprungszeugnisse Form A
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Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate, Nepals und Sri Lankas Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (fehlender guillochierter Überdruck).
Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse nach Form A zugestimmt.
Es gelten die nachstehend aufgeführten Übergangsfristen:
Vereinigte Arabische Emirate bis zum 31. Dezember 2006, Nepal bis zum 31. Dezember 2006, Sri Lanka bis zum 30. Juni 2008.Nach den vorgenannten Ausstellungsdaten können derartige Ursprungszeugnisse nicht mehr als Präferenznachweise anerkannt werden.
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