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Einfache E-Mail reicht nicht als Widerspruch gegen ALG-II-Kürzung

am 31.03.2008 von Handakte WebLAWg

Eine einfache E-Mail reicht im Umgang mit Behörden in der Regel nicht aus, wenn es um Fristwahrung und Leistungsansprüche geht.
So hat ein Widerspruch gegen eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II per Mail keine Wirkung, wie aus einer Entscheidung des HessLSG in Darmstadt hervorgeht (Az.: L 9 AS 161/07). Den formalen Ansprüchen genügen in solchen Fällen nur Mails mit einer “qualifizierten elektronischen Signatur” - das gelte für den gesamten elektronischen Rechtsverkehr. Andernfalls sei für die Behörde nicht in jedem Fall erkennbar, dass der Widerspruch authentisch ist und …

E-Mail reicht nicht

Handakte WebLAWg / Vor zahlreichen Gerichten kann man mittlerweile per E-Mail Klage erheben. Die Wirksamkeit des so genannten elektronischen Rechtsverkehrs ist jedoch an strenge Regeln gebunden, die analog auch für den elektronischen Rechtsverkehr mit staatlichen BehÅ

Einfache E-Mail reicht nicht

Handakte WebLAWg / Klagen vor Gericht können nicht per einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch in den hessischen Gerichtsbezirken, die Ende vergangenen Jahres den sogenannten elektronischen Rechtsverkehr eingeführt haben, entschied das Hessische Landessozialge…

Antrag auf Zulassung der Berufung per einfacher E-Mail rechtlich unwirksam

bLAWg IT! / Zur Widerspruchseinlegung per einfacher E-Mail hatte ja bereits das VG Sigmaringen Ende 2004 eine ähnliche Entscheidung (5 K 1313/04) getroffen. Nun gut - auch das OVG Rheinland-Pfalz (Az.: 10 A 11741/05) hat nun (21. April 2006) entschieden, dass d…

Beschränkung einer elektronischen Signatur

Handakte WebLAWg / Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen. Ihrer Rechtsnatur nach ist die Signatur ein Funktionsäquivale…

Email No. 3: Widerspruch per Email geht auch im anderswo nicht

JuracityBlog / Nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Verwaltungsrecht stellen sich Gerichte die Frage, was geht mit Emails und was geht eben nicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 1 TG 1668/05) hatte sich mit dieser Frage bereits zu befassen. Ein An…

Widerspruch per E-Mail unzulässig. Na ja.

JuracityBlog / Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt (Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen L 9 AS 161/07 ER, Volltext) hält einen Widerspruch per E-Mail für nicht formgerecht und damit nicht fristwahrend. “Die E-Mail des Klägers, die…

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Rainer Langenhan

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