Einen Versuch ist es wert

Nachdem sich der Antragsgegner anfänglich gegen eine Schlichtung gewehrt hatte (siehe hier) hatte er zwischenzeitlich wohl ein Einsehen, oder ein Gespräch mit seinem Anwalt. Jedenfalls ist er nun nicht mehr kategorisch gegen die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung, sondern kann sich sogar vorstellen, dass man vielleicht in diesem Rahmen zu einer Einigung kommen kann.

Aus Sicht eines Außenstehenden handelt es sich bei diesem Streit wohl um eine Kleinigkeit, die eigentlich nicht der Rede wert ist. Naturgemäß sehen das die Parteien anders, so dass man versuchen muss sich sachlich auch mit solchen Themen auseinanderzusetzen.

Das Wichtigste in dieser Sache wird jedoch sein, dass man die Sache strikt von den beteiligten Personen trennt. Wie ich bereits heraushören konnte, war die persönliche Beziehung der Parteien früher sehr gut, hat sich dann aber aus welchen Gründen auch immer stetig verschlechtert und gipfelte nun in solch einem Verfahren. Wenn es gelingt, die Parteien auf eine sachliche Ebene zu bekommen, sollte hier auch eine Einigung nicht ganz ausgeschlossen sein. Dazu werden wir wohl zunächst aufarbeiten müssen wieso sich die Beziehung nach und nach verschlechtert hat und wie man dies ggf. wieder beheben kann. Oft gen…

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Themen: Anwalt , Rede , Parteien , Schlichtungsverfahren , Nachbarschaftsstreit , Obligatorisches Schlichtungsverfahren
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 1. Oktober 2010 auf http://www.xn--gtestelle-bw-dlb.de/blog/.

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