einen hab ich noch

Gutachter können einem Anwalt richtig den Tag versauen. Vor allem, wenn diese weder Zeit, noch Lust noch sonstiges haben. Der Prozess dauert gefühlt 22 Jahre, die Akte setzt Schimmel an, der Mandant schwankt zwischen sauer und Verzweiflung. In einem Verfahren des Sozialgerichts Düsseldorf kam es zu einer besonders unangenehmen Variante des "109er-Gutachters": Da dem Kläger die Ergebnisse der gerichtlichen Begutachtung nicht gefiel, beantragte er eigene Gutachter - soweit, so normal. Der Anwalt des Klägers hatte zunächst beantragt, den behandelnden Arzt zu benennen (was allgemein nur ausnahmsweise Erfolg bringt). Als das Gericht davon abriet, zog der Klägervertreter einen Joker nach dem anderen: Der Kläger hat sodann am 11. Februar 2011 beantragt, Herrn S2 als Sachverständigen nach § 109 SGG zu beauftragen. S2 hat dem Gericht mit Schreiben vom 21. Februar 2011 mitgeteilt, dass er aktuell und bis auf Weiteres im Jahre 2011 aus zeitlichen bzw. terminlichen Gründen nicht zur Verfügung stehe. Der Kläger hat sodann am 15. März 2011 beantragt, I als Sachverständigen nach § 109 SGG zu beauftragen. I hat am 23. März 2011 dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass er keine Gutachten fertige. Der Kläger hat weiterhin am 5. April 2011 E als zu beauftragenden Sachverständigen nach § 109 SGG benannt. E hat 14. April 2011 dem Gericht mitgeteilt, dass seine vertragsärztlichen Pflichten in der Krankenversorgung es derzeit nicht zuließen, Nebentätigkeiten wie die Erstellung eines Gutachtens auszuüben. Das Gericht hat sodann am 19. April 2011 die mündliche Verhandlung für den 14. Juni 2011 anberaumt. Der Kläger hat mit anwaltlichem Schriftsatz vom 11. Mai 2011 beantragt, drei weitere Ärzte als Gutachter nach § 109 SGG zu beauftragen. Anschließend wurde die Klage aufgrund der Vorgutachten abgewiesen: Es liegt hier nach Auffassung der Kammer auch eine Verspätung aus grober Nachlässigkeit vor. Grobe Nachlässigkeit nimmt die Rechtsprechung dann an, wenn die zur ordentlichen Prozessführung erf…

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Themen: Schimmel , RG

Erschienen 1. Juli 2011 auf http://mietmaul.blogspot.com.

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