Eine weitere erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Erneut erweist sich das Bundesverfassungsgericht als letzter, aber sicherer Rettungsanker eines Häftlings.

In der Pressemitteilung Nr. 34/2006 vom 9. Mai 2006 teilt das Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – zum Beschluss des Gerichts vom 19. April 2006 – 2 BvR 818/05 – mit:

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Verlegung in eine heimatnähere Justizvollzugsanstalt

Der in der ehemaligen DDR aufgewachsene Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Der Zeitpunkt, zu dem eine Entlassung auf Bewährung in Betracht kommt, wird Ende 2009 erreicht sein. Der Beschwerdeführer beantragte, ihn in eine Vollzugsanstalt des Landes Sachsen zu verlegen, da sämtliche Bezugspersonen, mit denen er regelmäßig Kontakt pflege – insbesondere seine Verlobte, seine Eltern, seine Geschwister und deren Kinder – in den neuen Ländern lebten; in Bayern habe er keine sozialen Kontakte. Nach seiner Haftentlassung wolle er seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seiner Verlobten in der Nähe seiner in Sachsen wohnhaften Schwester suchen. Beide seien bereit, ihm – auch im Rahmen von Vollzugslockerungen – bei der Wiedereingliederung zu helfen. Teils aus finanziellen oder beruflichen und teils aus gesundheitlichen Gründen sei es seinen Verwandten nicht möglich, ihn in der bayerischen Justizvollzugsanstalt zu besuchen. Die Verlobte verwies der Anstalt gegenüber auf ärztliche Atteste, nach denen ihr lange Reisen ärztlich untersagt seien, die Schwester auf einen Anfahrtsweg von 450 Kilometern und darauf, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit im Gesundheitswesen an der Rufbereitschaft teilnehme.

Die Justizvollzugsanstalt lehnte den Verlegungsantrag des Beschwerdeführers ab. Hiergegen gerichtete Rechtsmittel blieben vor den Fachgerichten ohne Erfolg. Als Grund für eine Verlegung reiche es nicht aus, dass durch sie der Kontakt mit Angehörigen erleichtert würde; andernfalls müsste aus Gründen der Gleichbehandlung einer solchen Vielzahl von Verlegungswünschen Rechnung getragen werden, dass ein geordneter Vollzug nicht mehr möglich wäre. Ein Anstaltswechsel komme nur bei besonderen, vom Durchschnittfall abweichenden Erschwerungen des Kontakts zu den Angehörigen in Betracht. Auf seine Verfassungsbeschwerde hin hob die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidung des Landgerichts auf, da sie den in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Resozialisierungsanspruch des Beschwerdeführers verletze. Die Sache wurde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde: Für das Resozialisierungsziel, auf das der Strafvollzug von Verfassungs wegen auszurichten ist, haben die familiären Beziehungen des Gefangenen wesentliche Bedeutung. Der Bestand und die Stärkung dieser Beziehungen fördern regelmäßi…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesverfassungsgericht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. Mai 2006 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verlegungsantrag Jva: Anspruch auf heimatnahe Haft

Knastblog | 9. Mai 2006 — Ein Gefangener muss möglicherweise heimatnah verlegt werden, wenn ihn seine Angehörigen sonst nicht besuchen können und so sein…

Heimatnahe Verlegung: Strafhaft: Anspruch auf Verlegung in Heimatnähe?

JuracityBlog | 5. Juni 2006 — Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Strafgefangener mit letztem Wohnsitz vor der Inhaftierung in München hatte die…

Heimatnahe Verlegung: Verfassungsgericht konkretisiert Beurteilungsspielraum bei Antrag auf Verlegung in heimatnahe JVA

strafblog | 5. Oktober 2006 — Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen stattgegeben, d…

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen

kanzlei-hoenig.de | 19. Oktober 2005 — gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt Der seit 1998 inhaftierte Beschwerdeführer wurde im Jahr 2003 in e…

Verfassungsgericht verbietet Hau-Ruck-Methoden im Knast

kanzlei-hoenig.de | 28. Juli 2006 — Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt: Pressemitteilung des Bundesverfa…

Strafgefangener muss man sein...

Feder-und-Paragraph.de | 19. Oktober 2005 — ... dann garantiert das Bundesverfassungsgericht eventuell sogar den (Haft-)Arbeitsplatz. Im vorliegenden Fall hat das BVerfG (Bes…

Antrag Auf Verlegung Jva: Keine Verlegung in andere Justizvollzugsanstalt zum Schutz vor Übergriffen

JuracityBlog | 28. Juli 2006 — Ein Gefangener, welcher sich in Sicherungsverwahrung befindet, stand im - nicht erhärteten - Verdacht, durch eine farbige Flüss…

Jva Hakenfelde Kisselnallee: Irgendwann muß er es lernen.

Vier Strafverteidiger | 24. November 2006 — Der Mandant wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Moabit gesperrt. Darüber weiß oder liest man nichts Gutes: In de…

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfol…

fachanwaltsliste.de | 8. Mai 2009 — Bundesverfassungsgericht – Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 49/2009 vom 8. Mai 2009 Beschluss vom 30. April 2009 – 2 BvR…

Jva Großbeeren: Neue Justizvollzugsanstalt Heidering in Großbeeren

Lichtenrader Notizen | 18. Juni 2006 — Pressemittelung - aus der Sitzung des Senats am 13. Juni 2006: Der Senat hat auf Vorlage von Justizsenatorin Karin Schubert …