Eine sehr spezielle Auskunft der Telekom

Es war ein One-Night-Stand, der nicht ohne Folgen blieb.

Sie kannte nur seinen Vornamen und seine Handynummer. Diese rief sie an und berichtete von ihre Schwangerschaft. Er war nicht erfreut und meldete die Nummer bei der Telekom ab.

Einen ersten Prozess, in dem sie persönlich die Telekom auf Nennung des vollständigen Namens und der Adresse des nicht so stolzen Vaters verklagte, ging vor dem Landgericht Bonn verloren.

Dann klagte das mittlerweile 5-jährige Kind (vertreten durch die Mutter) und bekam vor dem AG Bonn Recht. Laut Urteil würden bei „der Abwägung der Persönlichkeits-Interessen von Vater und Kind die Interessen des Kindes überwiegen, das seine Herkunft ermitteln und seine Unterhaltsansprüche durchsetzen wolle". Mit ande…

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Themen: Schwangerschaft , Landgericht Bonn , Hopper , Nichtehelicher Vater , Abstammungssache , Auskunft über Vater

Erschienen 12. Mai 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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