Eine Schriftliche Vollmacht habe ich mir selbst geschrieben

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Diesen Satz kennt wohl jeder Jurist und hat ihn mit Sicherheit auch schon leidvoll erfahren müssen. Jedoch sollten nicht nur Juristen, sondern auch Verwaltungsangestellte bisweilen einen Blick in selbiges riskieren. Dies hat eine Verwaltungsangestellte, einer kleinen Gemeinde in Sachsen-Anhalt, wohl nicht getan. Nachdem sie mich vor einigen Tagen am Telefon überwiegend nur anbrüllte und der Auffassung war, durch Brüllen würde das, was sie sagt, richtiger werden, meinte sie einen klugen Schachzug zu machen, indem sie mich in einem zweiten Telefonat, was ich selbst nicht mehr persönlich entgegennehmen konnte, aufforderte, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Nach § 14 I 2 VerwVerfG kann sie dies auch und ich bin dem auch gefolgt. Ich habe mir eine Vollmacht im Namen meines Mandanten ausgedruckt, diese mit "i.V. Feltus" unterschrieben und so dann zu ihr hingefaxt. Heute erhalte ich ein Schreiben, in dem sie mir mitteilt, dass meine Vollmacht nicht rechtswirksam sei. Ich habe es mir nicht nehmen lassen und habe zurückgeschrieben, mit der Bitte mir mitzuteilen, weshalb die Vollmacht nicht rechtswirksam sei. Ihre Antwort steht noch…

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Themen: Juristen , Jurist

Erschienen 23. August 2010 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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