Eine Schattenseite von you tube !

Das Einstellen von Videos kann nicht nur peinlich für manche unfreiwillen Darsteller sein, sondern möglicherweise auch gefährlich und lebensbedrohend sein, wie ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zeigt: Gegen bislang unbekannte Täter führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Bedrohung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten im Internet.

Am 20.06.2008 wurde auf der Internetseite you tube ein Video mit volksverhetzendem und den Islam schmähenden Inhalt eingestellt. Der Verfasser des Videos fordert u.a. dazu auf, alle Türken zu vergasen. Der Eintrag auf der Seite you tube enthielt zudem einen Link auf eine weitere Internetseite eines im Westerwald wohnenden Ehepaares.

Innerhalb kürzester Zeit wurden auf der Seite you tube mehrere tausend Kommentare eingetragen, in denen zur Tötung der Verfasser des Videos und des Ehepaares aus dem Westerwald aufgerufen wurde. Zeitgleich gingen auf einem auf der Internetseite des Westerwälder Ehepaares angegebenen Mobilfunkanschluss mehrere Drohanrufe von bislang unbekannten Tätern ein.

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Themen: Anwalt , Maikammer , Ilvesheim , Video , Staatsanwaltschaft , Einstellen , Informationstechnologie
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 1. Juli 2008 auf http://www.recht-blog.com.

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