Eine Rolex in Neapel zu tragen, ist nicht grob fahrlässig
am 24.06.2007 von auchRecht.de
Das OLG Köln musste sich in seinem Urteil vom 13.03.2007 (Az.: 9 U 26/05) damit auseinandersetzen, ob ein Raub nach § 5 Nr. 2 lit. a VHB 92 vorliegt, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird.
Nach den Feststellungen des Gerichts kommt es hierbei nicht auf das Maß der aufgewendeten Gewalt an. Für das Versicherungsrecht komme es nicht auf die strafrechtliche Beurteilung an. Vielmehr sei für das Versicherungsrecht der
erlittene Sachschaden und nachrangig die äußere Art der Schadensherbeiführung maßgeblich. Gewalt wurde gegen den Versicherungsnehmer im zugrunde liegenden Fall dadurch angewendet, weil der unbekannte Täter dem Versicherungsnehmer die Rolex-Uhr vom Handgelenk riss.
Der Versicherungsnehmer handelte auch nicht grob fahrlässig, weil er die Rolex überhaupt in …
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