Update zum "Telekom-Paket"
e-comm | 10. Mai 2009 — Soll der Zugang zum Internet nur nach Gerichtsbeschluss gesperrt werden können, oder soll es schon ausreichen, wenn eine "Internet…
Als "neue Bestimmung zur Internet-Freiheit" verkauft die Europäische Kommission den Kompromisstext, auf den sich Rat und Parlament letzte Nacht im Vermittlungsausschuss zur Reform des Telekom-Rechtsrahmens geeinigt haben (Presseaussendung, aktuell nur in englischer Sprache; siehe auch Telemedicus, orf-futurezone). Mit der Einigung ist nun die inhaltlich letzte Hürde für das neue Telekom-Paket genommen, formell sind natürlich noch Beschlüsse in Parlament und Rat erforderlich. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt ist Anfang 2010 zu rechnen, sodass die nationalen Umsetzungsgesetze etwa Mitte 2012 in Kraft treten müssen (wie schon bei der letzten Reform können die Mitgliedstaaten die Anwendung des neuen Rechtsrahmens nicht vorziehen, sondern müssen die Bestimmungen einheitlich [erst] nach 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der Richtline anwenden). Das Paket besteht aus drei Rechtsakten: "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros"; "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz" "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste" (der Link führt zur vom Parlament in zweiter Lesung angenommenen Fassung) Die beiden ersten Rechtsakte wurden bereits am 22.10.2009 vom Rat angenommen (Presseaussendung des Rates), der dritte Rechtsakt war Gegenstand des Vermittlungsausschusses, wegen des berühmten "Amendment 138" (einer Ergänzung zu Art 8 RahmenRL, demnach sollten die die Regulierungsbehörden auch "dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen."). Das Ganze hatte vor allem symbolische Bedeutung gehabt, denn im Hinblick auf die Platzierung in den regulatorischen Grundsätzen des Art 8 RahmenRL allein wäre die materiellen Folgen meines Erachtens vernachlässigbar gewesen. Nun aber wurde…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. November 2009 auf http://blog.lehofer.at.
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e-comm | 24. November 2009 — Das "Telekom-Paket" der EU ist heute auch im Europäischen Parlament angenommen worden. Nach der Pressemitteilung der Kommission so…
e-comm | 18. Dezember 2009 — Heute treffen sich unter schwedischer Ratspräsidentschaft die für Telekommunikation zuständigen Minister, um über die Post-i2010-S…
JIPS News | 11. November 2009 — Nach einer europaweiten Debatte über das franzöische „Loi Hadopi", wonach Raubkopierer aufgrund richterlicher Entscheidung mit …
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 7. Oktober 2008 — The European Court of Human Rights is to decide on the complaint of a victim of identity theft (Application Number 2872/02). …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 30. Januar 2008 — 1. Das Gemeinschaftsrecht und insbesondere Art. 15 Abs. 2 und Art. 18 der Richtlinie 2000/31, Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2…
Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Das Europ??ische Mahnverfahren kann ab heute, das europ??ische Verfahren f??r geringf??gige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 …
e-comm | 5. August 2009 — Das Reformpaket zum Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste konnte bekanntlich vor dem Sommer nicht mehr b…
Kleinblog | David Klein | 23. September 2008 — Die im “Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für …
e-comm | 7. Oktober 2008 — Vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments (in erster Lesung) über das "Telekom-Paket" vor knapp zwei Wochen hat sich die fran…
MEMO/09/491 Brussels, 5 November 2009 Agreement on EU Telecoms Reform paves way for stronger consumer rights, an open internet, a single European telecoms market and high-speed internet connections for all citizens Late last night (at 0:45), the European
( cc ) minivan cooley Internetsperren für Urheberrechtssünder à la Three Strikes hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Eigentlich. Denn diese spezielle Sanktionsmöglichkeit könnte ihr auch von höherer Ebene vorgegeben...
Die Unterhändler von EU-Parlament und -Ministerrat haben sich über die letzte strittige Formulierung im Telekompaket geeinigt. Dabei ging es darum, ob Internet-Sperren bei Urheberrechtsverletzungen nur auf richterlichen Beschluss verhängt werden dürfen. Obwohl das Parlament zweimal mit großer Mehrheit für den Richtervorbehalt gestimmt hatte, wurde dieser nun im Kompromiss stark aufgeweicht.