Eine fehlende Standheizung macht noch keinen Schadensersatzanspruch!
Die Beklagte bot in einer Restwertbörse im Internet einen PKW an. Auf Fotos war eine Standheizung zu sehen. Diese war in der
Artikelbeschreibung nicht erwähnt, weil die Beklagte die Heizung auch nicht mit verkaufen wollte. Die Klägerin erwarb den PKW und
wunderte sich freilich, dass die Beklagte die Standheizung vor Übergabe des PKW ausbaute.
Sie verklagte die Beklagte und ihre Gesellschafter auf Kostenerstattung für Erwerb und Einbau einer gebrauchten Standheizung als
Ersatz für das fehlende Exemplar…und verlor in allen drei Instanzen.
Allerdings, so ist zumindest der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes (3/2011) zu entnehmen, ging der Prozess nicht etwa
verloren, weil der Kaufvertrag wegen fehlender Erwähnung der Standheizung in der Artikelbeschreibung eben jene Standheizung nicht
enthalten hätte.
Nein, der BGH (Urteil v. 12.01.2011, Az.: VIII ZR 346/09) zog der Klägerin an anderer Stelle den Zahn. Diese hätte nämlich zunächst
Nac…
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