Alle Blogs » Eine ehevertragliche Abrede über Ehename ist nicht generell sittenwidrig

Eine ehevertragliche Abrede über Ehename ist nicht generell sittenwidrig

am 21.04.2008 von Die herrschende Meinung

Eine ehevertragliche Abrede, in der sich der Ehegatte, dessen Name nicht
zum Ehenamen bestimmt worden ist, verpflichtet, im Falle der Auflösung der
Ehe seinen Geburtsnamen oder den von ihm bis zur Bestimmung des Ehenamens
geführten Namen wieder anzunehmen, ist nicht generell sittenwidrig. Dies
hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ob dies auch dann gilt, wenn für den Verzicht auf die Fortführung des
Ehenamens ein Entgelt vereinbart ist, bleibt den Bundesrichtern zufolge
offen. Eine vergleichsweise lange Ehedauer und das Interesse des
verpflichteten Ehegatten an der Namenseinheit mit den aus …

Vorher bei Die herrschende Meinung

» Jason Beghe bei YouTube durch Roboterstimme erstetzt

» Liebe Telekom!

» Der Unterschied rel. 2

» Bad taste

» Seine Gegner kann man sich nicht aussuchen


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen

Bank handelt sittenwidrig

Handakte WebLAWg / Eine Bank, die einen Ehegatten ohne Vermögen für die Geschäftsschulden des Partners in Anspruch nimmt, handelt grundsätzlich sittenwidrig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Denn in diesen…

Ehevertrag: Verzicht auf Weiterführung des Namens darf vereinbart werden

Handakte WebLAWg / In einem Ehevertrag können die Partner vereinbaren, dass derjenige, “dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist“, im Falle der Scheidung seinen früheren Namen wieder annimmt. Der BGH sieht dies auch für den Fall als rechtens a…

Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung

Blickpunkt Recht & Steuern / Wird in dem Rechtsstreit zwischen FA und einem Ehegatten um die Zulässigkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung das FA gerichtlich verpflichtet, den Ehegatten getrennt zu veranlagen, erstreckt sich diese im Tenor des Urteils ausgesprochene Verp…

Unterhalt: Befristung des Ehegattenunterhalts auch bei langer Ehedauer

JuracityBlog / Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XII ZR 11/05 und 15/05) hat entschieden, dass der Ehegattenunterhalt auch bei sehr langer Ehe befristet werden kann. Der geschiedene Ehegatte hat somit keine Lebensstandardgarantie. Wer arbeiten kann, muss nach ein…

Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. Verjährungsunterbrechungen bei…

Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. Verjährungsunterbrechungen bei…

Änderung des Namensrechts für Ehegatten und Lebenspartner tritt am 12.02.2005 in Kraft

Lichtenrader Notizen / Im Bundesgesetzblatt I 2005, Seite 203 f. wurde die Änderung des Namensrechts für Ehegatten und Lebenspartner verkündet. Es geht um die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder nunmehr auch den zur Zeit der Namenswahl geführten Namen des Mannes oder…

Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung des Ehenamens in einer neuen Ehe ist verfassungswidrig

BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 193/97. Siehe auch: Entscheidung vom 18.02.2004…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Christopher Brosch, Ralph Hecksteden

» Die herrschende Meinung

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »