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Eine dritte Front

am 10.07.2006 von RA-Blog

Die heutige Verhandlung vor dem Jugendgericht lief ganz gut. Die Richterin war so weit, die Sache (Fahren ohne Fahrerlaubnis) trotz einschlägiger Vorbelastung noch einmal (gegen Auflagen) einzustellen. Die Sitzungsvertreterin (Referendarin) der Staatsanwaltschaft signalisiert Zustimmung. Da fehlt doch noch einer? Richtig, die Jugendgerichtshilfe. In der Regel ist man dort dem Angeklagten recht wohlgesonnen. Deren Vertreter heute zog jetzt aber richtig vom Leder. Anscheinend war ihm die Sitzungsvertreterin der StA zu ruhig. Fahren ohne Fahrerlaubnis, das wäre ja keine Bagatelle, wie die Gerichte immer meinen. Was da alles passieren könne. Außerdem sei mein Mandant unzuverlässig, für die Erfüllung der Auflagen beim letzten Mal habe er ein halbes Jahr gebraucht, etc. pp. Und was er sich überhaupt vorstelle, ob er wisse, dass man dafür auch ins Gefängnis gehen könne…
Ich brauche jetzt nicht zu erwähnen, dass dieser Herr nicht derjenige war, der im Vorfeld mit meinem Mandanten gesprochen hatte und einen durchweg positiven Bericht abgab. Irgendwie hatte er wohl schlechte Laune, was ich zumindest dem aggressiven Ton, in dem er sprach, entnahm. Eine schwarze Robe hätte ihm auch gut gestanden. Zum Glück ließ sich das Gericht davon nicht weiter beeinflussen, so dass es bei der Einstellung blieb. Die Auflagen, die das Gericht anordnete, hielten sich im Rahmen. Allerdings hatte ich es bis heute noch nicht erlebt, dass die Jugendgerichtshilfe die Rolle der Staatsanwaltschaft übernimmt.

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