Eine darlehensweise Leistungsgewährung gem. § 24 Abs. 5 SGB II kommt im Regelfall erst in Betracht, wenn der Vermögensinhaber erste Schritte zur Verwertung seines Vermögens unternommen hat

So die Rechtsauffassung des Sächsischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 13.12.2011, - L 2 AS 702/11 B ER - . Nach der Rechtsprechung des 6. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 01.06.2010, L 6 AS 15/09, Rdnr. 39, sind Abschläge von 10 bis 15 % im Verkehrswert bei hier mit einhergehender Unterschreitung der Erstellungskosten von ca. 28 bis 31 % bei einem Vermarktungszeitraum von 6 bis 9 bzw. 12 Monaten nicht (mehr) unwirtschaftlich im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II. Dass die Verwertung für die Ast. eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II bedeuten würde, ist ebenfalls nicht glaubhaft vorgetragen. Wann von einer besonderen Härte auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Fragestellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 4 Abs. 1 Alg II-V) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (vgl. Mücke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87 f.; Geiger, in: LPK-SGB II, 4. Aufl., § 12 Rdnr. 63 f.). Die Prüfung des Vorliegens einer besonderen Härte ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (BSG, Urteil vom 16.05.2007, – B 11b AS 37/05 R –, Rdnr. 31). In Anlehnung an die Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 06.09.2010, – L 7 AS 777/09 B ER –, Rdnr. 23; des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 20.08.2009, – L 7 AS 852/09 B ER –, Rdnr. 6; des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 25.05.2009, – L 5 AS 56/09 B ER –; sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2011, – L 7 AS 25/11 B ER –, Rdnr. 3), kommt eine darlehensweise Leistungsgewährung gemäß § 24 Abs. 5 Satz 1 SGB II in Verbindung mit einer dinglichen Sicherung erst dann in Betracht, wenn der Vermögensi…

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Themen: Alg II , Sgb II , Bsg , Niedersachsen , Bremen , Ast

Erschienen 7. Januar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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L 2 AS 702/11 B ER · LSG FSS · Beschluss vom 13.12.2011 ·