Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?
Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt, einige weniger, einige öfters:
In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.
Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in
den genannten Fällen meist mit -mehr oder weniger erkennbarem- Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob
der Verstoß zugegeben wird.
In einem einer
Verkehrsordnungswidrigkeit (beginnt ab € 40,- Geldbuße) drohen auch 1-4 in und evt. 1-3
Monate Fahrverbot; je nach Verstoß.
Was tun?
Ganz schlecht (z.B.):
mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde darüber telefonisch diskutieren Ausreden formulieren: (Ich musste dringend
zum Flughafen; es war doch noch gelb…“, etc.) Rücksendung des Anhörungsbogens an die Bußgeldbehörde mit dem Text: „Bitte gebt mir keine
Punkte“
Hier gilt der bekannte Grundsatz: “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”
Grundsätzlich hat jeder Betroffene in einem (Verkehrs-)ordnungswidrigkeitsverfahren oder auch Beschuldigte in einem
(Verkehrs-)Strafverfahren das Recht, zu schweigen.
Solange man den Inhalt der Ermittlungsakte und somit die Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte jedoch dem …
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