Einbruch-Diebstahl während des Urlaubs

Derjenige, der Opfer eines Einbruchs geworden ist und Ersatzansprüche aus einem behaupteten Einbruch bei seiner Versicherung geltend macht, verstößt gegen die vertraglichen Pflichten seiner Versicherung, wenn er nicht unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei einreicht. Mit diesem Versäumnis ist die Versicherung von jeglicher Leistung befreit.

In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedenen Fall fuhr ein Berliner mit seiner Ehefrau und einem seiner Söhne in die Türkei in Urlaub, wo er bis zum November 2008 blieb. In der Zwischenzeit passte ein weiterer Sohn auf die Wohnung in Berlin auf. Mitte September 2008 stellte ein Nachbar fest, dass die Wohnungstüre des Urlaubers aufgehebelt worden war und rief die Polizei. Der Sohn verständigte seinen Vater.

Nach seiner Rückkehr im November 2008 wurde er mehrfach von der Polizei aufgefordert, eine Stehlgutliste einzureichen. Dies tat er nicht, so dass diese im Dezember 2008 das Verfahren einstellte und sogar den Tatvorwurf in den eines versuchten Einbruchdiebstahls änderte, weil sie davon ausging, dass nichts gestohlen wurde.

Der Wohnungseigentümer meldete im Dezember 2008 den Diebstahl dem Makler seiner Versicherung in München, diese selbst erhielt erst im Februar 2009 davon Kenntnis. Der Versicherung gegenüber behauptete der Versicherungsnehmer, dass 1500 Euro Bargeld und Goldschmuck im Wert von 3600 Euro gestohlen worden seien. Diese Wertsachen seien im Wohnzimmerschrank unter der Wäsche versteckt gewesen. Er verlangte Ersatz dieses Schadens. Dies lehnte die Versicherung ab. Auf Grund des ganzen Ablaufs glaube sie nicht an einen Diebstahl. Außerdem sei der Versicherungsnehmer seiner Verpflichtung, eine Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, nicht nachgekommen. Die Versicherung müsse daher nichts bezahlen.

Das Einreichen einer Stehlgutliste hätte doch nichts genützt, so der Berliner. Das Geld und der Schmuck seien nicht gekennzeichnet gewesen. Man hätte danach gar nicht suchen können. Daher hat er vor dem Amtsgericht München Klage erhobe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Versicherungsvertrag , Amtsgericht , Kenntnis , Makler , Leistungsfreiheit , Diebstahlversicherung , Vertragspflichtverletzung

Erschienen 25. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung

Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung anzuzeigen.…

Auto-Diebstahl

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 29. Oktober 2008 — Es ist durchaus legitim, wenn eine Versicherung zunächst penibel prüft, wie der gemeldete Schaden genau entstanden ist. Behaupt…

Obliegenheiten im Versicherungsfall - Stehlgutliste -

Versicherungsrecht Blog | 21. Dezember 2008 — Als Versicherungsnehmer sollte man die sogenannten Obliegenheiten beachten, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten. Obli…

Beschädigung des Autos durch Diebstahl: Teil-Kasko muss zahlen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 23. November 2009 — Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicher…

Ohne Belehrung keine verspätete Stehlgutliste

BLEIL | 20. März 2012 — Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 20. September 2011 entschieden (Az.: 12 U 89/11), dass ein Versicherer sich nach einem Einb…

Wann muss die KFZ-Versicherung regulieren?

Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 5. März 2010 — Ärger beim Verkehrsunfall Kommt es zu einem verschuldeten Verkehrsunfall, begleicht die eigene Haftpflichtversicherung die Sc…

Versicherung kann gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 22. Februar 2010 — Eine Versicherung kann den Schaden, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat, auch ohne dessen Einverständnis regulieren. Si…

Versicherungsrecht: Versicherung muss Gelegenheit haben, einen beschädigten Gegenstand zu begutachten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 14. Juli 2008 — Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn …

Wahlrecht des Geschädigten – Mietwagen

Schadenfixblog | 23. Juni 2010 — In einem Fall vor dem Amtsgericht Karlsruhe lehnte die Versicherung die Zahlung der Mietwagenkosten (teilweise) ab. Sie verwie…