Hauptsache Funk ...
RA J. Melchior, Wismar | 19. Oktober 2010 — ... hat sich offensichtlich das AG Sonthofen gedacht, wie dem aktuellen ADAJUR-Newsletter zu entnehmen ist: Erfüllung des T…
Das Amtsgericht Sonthofen (144 Js 5270/10) hat entschieden, dass die Benutzung eines “Walki-Talki” im Auto eine verbotene Nutzung von Mobiltelefonen im Strassenverkehr darstellt. Die vollkommen abwegige Entscheidung wird heftig diskutiert, etwa wenn RA Melchior zu Recht meint “Hauptsache Funk“, Udo Vetter analysiert die Norm richtig und begründet zutreffend kurz, warum die Entscheidung falsch ist und Detlef Burhoff fordert das erfolgreiche Rechtsmittel. Und dieses Rechtsmittel wird Erfolg haben, denn §23 Ia StVO lautet:
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Damit das Amtsgericht das Walki-Talki hier erfassen kann, muss es selber vom “Mobilfunkgerät” sprechen, kein einziges Mal bezeichnet das Amtsgericht das “Walki-Talki” als “Mobiltelefon”. Damit wird im Ergebnis nicht der Wortsinn von “Mobiltelefon” überschritten, sondern schlicht ein Tatbestand angewendet, der nicht existiert. Die Sache wird keinen langen Bestand haben.
Aber: Man muss vorsichtig sein. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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Heymanns Strafrecht Online Blog | 25. Oktober 2010 — In der vergangenen Woche ist an verschiedenen Stellen schon die Entscheidung des AG Sonthofen (Urt. v. 01.09.2010 - 144 Js 5…
beck-blog | 21. Oktober 2010 — Eine bemerkenswerte Entscheidung des AG Sonthofen vom o1.o9.2010, 144 JS 5270/10 zu § 23 Abs. 1a StVO hat RA Melchior bei ADAJU…
Motorradrecht | 1. Januar 2009 — Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer …
Kreuzberger Verkehrsrecht | 22. Dezember 2007 — Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern…
LawBlog | 8. September 2005 — Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt …
RA J. Melchior, Wismar | 21. Oktober 2010 — Die bereits erwähnte Entscheidung des AG Sonthofen zum „sog. Walki-Talki" als (angebliches) Mobiltelefon wird u.a. beim Kolle…
Rheinrecht | 10. März 2008 — Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür da…
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LawBlog | 19. Oktober 2010 — Wenn man als Richter verurteilen will, kriegt man das auch hin. So zum Beispiel das Amtsgericht Sonthofen. Das Gericht hat mit …
... hat sich offensichtlich das AG Sonthofen gedacht, wie dem aktuellen ADAJUR-Newsletter zu entnehmen ist: Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "Mobiltelefons"
Wenn man als Richter verurteilen will, kriegt man das auch hin. So zum Beispiel das Amtsgericht Sonthofen. Das Gericht hat mit folgender Erkenntnis ein Bußgeld
Die Betroffene wird unter Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid der ZBS V... vom 4.2.10 zu einer Geldbuße von 40 € verurteilt. Die Betroffene trägt ...
In der vergangenen Woche ist an verschiedenen Stellen schon die Entscheidung des AG Sonthofen (Urt. v. 01.09.2010 - 144 Js 5270/10) zum Mobiltelefon