Ein Verbot anonymer Bezahlung im Netz wäre rechtlich und ökonomisch falsch

Die Bundesregierung will das anonyme Bezahlen im Netz zur Bekämpfung der Geldwäsche verbieten. Jeder der online bezahlt, soll sich künftig vorher ausweisen müssen, auch bei Kleinbeträgen.

Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention, der seit Monaten diskutiert wird, vor. Der Zahlungsdienstleister wird verpflichtet, die Identität seines Vertragspartners prüfen.

Was also im normalen Leben selbstverständlich ist, nämlich beim Bäcker um die Ecke oder im Supermarkt anonym einzukaufen, wäre online dann nicht mehr möglich.

Das ist im Ergebnis nicht nur verfassungsgrechtlich fragwürdig, weil dies zu einer weitreichenden Erfassung der Einkaufsgewohnheiten der Bürger führt, sondern auch ökonomisch unsinnig. Die Akzeptanz von Bezahlsystemen, gerade im Bereich des Micropayment, hängt maßgeblich davon ab, dass diese einfach und unbürokratisch funktionieren.

In der Union und auch weiten Teilen der SPD – für die EU-Kommission gilt nichts anderes – herrscht mittlerweile die generelle Haltung vor, nach der im Internet alles, was technisch an Kontrolle machbar erscheint auch umgesetzt werden soll. Andernfalls beklagte man nicht hinnehmbare Schutzlücken und malt das Schreckgespenst vom rechtsfreien Raum an die Wand. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Im Internet werden mittlerweile Vorgänge reguliert und überwacht, die im realen Leben vom Staat nicht erfasst werden. Oder was würden Sie davon halten, wenn Sie zukünftig an der Supermarktkasse den Ausweis vorzeigen müssten, wenn sie dort eine Tüte Milch kaufen und bar bezahlen? Genau das möchte der Staat aber jetzt im Inte…

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Themen: E-commerce , Geldwäsche , Kontrolle , Staat , Supermarkt , Anonym , Anonymität , E-geld
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 24. September 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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