Ein teures Spiel …

Ob der Schuldner dieses Spiel ein zweites mal macht ?:

Ausgangspunkt ist eine Privatarztrechnung über 19,32 Euro vom März 2006. Erste und zweite Mahnung bleiben ohne Erfolg, auch die anwaltliche Mahnung wird ignoriert.

Gegen den Mahnbescheid, erlassen im Juli wendet sich der Schuldner mit Widerspruch und erklärt, er habe doch die Hauptforderung und die Verzugszinsen, insgesamt 21,88 Euro, gezahlt. Nur eben die Anwaltskosten nicht.

Nach entsprechender Anpruchsbegründung ergeht Versäumnisurteil gegen den Schuldner in Höhe der vorgerichtlichen Mahnkosten von 45,24 Euro zzgl. Zinsen und Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von 137,64 Euro wegen der Kosten des Rechtsstreits.

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Themen: Zwangsvollstreckung , Zinsen
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 12. April 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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