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Ein Staatsanwalt und seine Kinderpornografie

am 20.02.2008 von kanzlei-hoenig.info

Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im August 2004 wurde er vom Amtsgericht wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 85 Euro verurteilt. Das Dienstgericht wertete das Verhalten des Beschwerdeführers als Dienstvergehen und erkannte auf Entfernung vom Dienst. Rechtsmittel des Beschwerdeführers blieben erfolglos.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Entfernung des Beschwerdeführers aus dem Dienst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beschwerdeführer stellt sich im Lichte des Schuldprinzips nicht als unangemessen dar. In der jüngeren Rechtsprechung der Disziplinargerichte wird schon der bloße Besitz kinderpornographischer Darstellungen durchgängig als schweres Dienstvergehen gewertet. Im Hinblick auf bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z.B. Soldaten als Vorgesetzte, Lehrer) geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst als Regelmaßnahme anzusehen, von der nur in Ausnahmefällen abgesehen werden könne. Verfassungsrechtlich ist die in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zu beanstanden. Insbesondere auch von Staatsanwälten muss erwartet werden, nicht gegen Strafbestimmungen zu verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und …

Geldstrafe kostet Staatsanwalt den Job

LawBlog / Die Entlassung eines Staatsanwalts wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder ist regelmäßig nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss entschieden. Der Beschwerdeführer war Staatsanwalt. Im Augu…

Bundesverfassungsgericht: Fortschreibung des Vollzugsplans unterliegt gerichtlicher Kontrolle

Vier Strafverteidiger / Der wegen Mordes verurteilte Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt. Der für ihn im Jahr 1999 erstellte Vollzugsplan wurde in den folgenden Jahren fortgeschrieben. Die Vollzugsplanf…

BVervG: Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

Rechtblog / Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Gegen ihn war ein Bußgeldbescheid ergangen, weil er den im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlichen Entgeltnachweis für das Jahr 2005 nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht habe…

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen

kanzlei-hoenig.info / gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt Der seit 1998 inhaftierte Beschwerdeführer wurde im Jahr 2003 in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt. Dadurch verlor er einen fünf Jahre lang innegehabten Arbeitsplatz. Die…

Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

BVerfG / Pressemitteilung vom 20.02.2008…

Kinderporno - Staatsanwalt endgültig weg vom Fenster

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Ein Ex-Staatsanwalt aus Halle darf nicht mehr in den Dienst zurückkehren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der heute 49-Jährige war 2004 wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt und aus dem Dienst entfernt worden. Dag…

Überwachung des Anwaltstelefon war rechtswidrig

kanzlei-hoenig.info / Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführte…

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Der Autor und sein Blog

RA Carsten R. Hoenig

Ein WebLawg der Kanzlei Hoenig Berlin

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