Vor Bundestagswahl keine neuen Sicherheitsvorkehrungen
Reuters | 26. September 2009 — Berlin (Reuters) - Das Bundesinnenministerium sieht in zwei neuen Al-Kaida-Videos vorerst keinen Grund für eine nochmalige Vers…
Gestern am Amtsgericht Stuttgart gab es Terrorismus in der Größe Small: Vor der Strafrichterin Ina Richter musste sich der 25jährige Ümit K. wegen “Beihilfe zur Störung des Öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten” verantworten (§§ 126, 27 StGB). Er hatte ein “Terror-Video” des Bonner Islamisten Bekkay Harrach über Youtube auf seiner Youtube-Seite verbreitet (mindestens 3941 mal wurde es dort angeklickt) und war deswegen in der Woche vor der Bundestagswahl festgenommen worden. Ümit K. bekam gestern 6 Monate Haft ohne Bewährung. Kein schwerwiegender, aber ein interessanter Prozess.
Noch einmal kurz zur Erinnerung: 10 Tage vor der Bundestagswahl tauchte am 18. September über einschlägige Internetforen das Video “Sicherheit ist ein geteiltes Schicksal” auf. Bekkay Harrach drohte darin mit Anschlägen gegen Deutschland in einem Zeitraum von 14 Tagen nach der Wahl, wenn sich die Wähler nicht für eine Politik entscheiden würden, die zu einem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan führt. Diese Drohung war so konkret, wie noch kein Al Qaida-Videos mit Deutschlandbezug zuvor. Außerdem warnte er alle Muslime, sich in den 14 Tagen nach der Wahl genau zu überlegen, wo sie sich aufhalten. Erhebliche Sicherheitsvorkehrungen der Polizei waren die Folge.
Staatsanwalt Marcus Höschele warf nun gestern Ümit K. vor, er habe das Video am Tag nach dessen Erscheinen heruntergeladen und in drei Teilen auf seiner eigenen Youtube-Seite veröffentlicht. Dort sei das Video zwei Tage lang abrufbar gewesen, in dieser Zeit fast 4.000 Mal abgerufen worden und dann - kurz vor seiner Festnahme - von K. selbst wieder entfernt worden. Übrigens muss sich der Staatsanwalt das Video selbst mehrfach angesehen haben: Er trug die Zitate aus dem Video (vermutlich unfreiwillig) in der Original-Harrach-Diktion vor. Und: Auch er zog den Vergleich zu Obama.
Der Angeklagte bestritt das nicht: Er habe von dem Video gehört, habe erfahren, dass es eine “Warnung an die Muslime” enthält und habe es deswegen als seine Pflicht angesehen, seine Brüder und Schwestern im Islam zu warnen. Denn auf seiner Internetseite habe er regelmäßig Beiträge zum Thema Glauben veröffentlicht. Angesehen habe er das Video aber nicht, nur kurz durchgescrollt, um die Stelle mit der Warnung zu suchen. Deswegen sei ihm auch nicht aufgefallen, dass das Video nicht nur die Warnung an die Muslime enthalte, sondern auch die Drohungen. Erst als ihn ein Internet-Freund angerufen und auf den brisanten Inhalt hingewiesen habe, sei ihm die Brisanz klar geworden. Deswegen habe er das Video dann auch gelöscht.
Das war nicht nur wenig glaubhaft, sondern auch in wenigen Sätzen zu widerlegen. Nicht nur, dass sich die “Warnung” ganz am Ende des Videos befindet (und er also durchaus den Inhalt vorher mitbekommen musste), auch unter seinen sonstigen Videos fand sich einschlägig-jihadistisches Material. Außerdem konnte die Staatsanwalt…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. November 2009 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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