Ein seltener Fall von Stillstand der Rechtspflege
am 17.03.2008 von Rechtsanwalt Salewski
Leider habe ich erst heute die DAV (DeutscherAnwaltVerein) - Sonderdepesche Nr. 11/08 vom 11. März 2008 zur Kenntnis genommen, mit der die “anwaltliche Öffentlichkeit”, also jedenfalls die Bezieher des Newsletters des DAV über einen eher seltenen Fall von “Stillstand der Rechtspflege” im Sinne von § 245 ZPO informiert werden. Hiermit möchte ich, wenn auch zugegeben erst eine Woche später, so doch hoffentlich nicht zu spät, mit diesem Beitrag in meinem bescheidenen Blog auch meine Leser entsprechend informieren:
Zitat aus der “Sonderdepesche des DAV vom 11.03.2008″:
Brand im Amts- und Landgericht Heidelberg – erschwerte Arbeitsbedingungen
In der vergangenen Woche gab es im Amtsgericht Heidelberg einen Brand. Das Amtsgericht und auch das im gleichen Gebäudetrakt untergebrachte Landgericht wurden insbesondere durch eine sehr starke Verrußung erheblich in Mitleidenschaft gezogen.
Problematisch ist, dass das Gebäude derzeit noch nicht betreten werden darf. Die Justiz hat daher keinen Zugang zu Akten, Telefonnummern (insbesondere von auswärtigen Kolleginnen und Kollegen), zu E-Mail und sonstigen Unterlagen. Es ist lediglich ein Faxgerät angeschlossen. Bis auf einen Notdienst mussten die Mitarbeiter freigestellt werden.
In dieser Woche finden keine Termine mehr statt. Eine Terminaufhebung und Abladung im Einzelnen kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Die beteiligten Rechtsanwälte werden gebeten - soweit möglich -, Parteien, Zeugen und Sachverständige zu informieren. Ein Termin der Jugendstrafkammer 3 KLs 38 Js 25637/07 findet im LG Mannheim statt.
Beim Amtsgericht ist lediglich das Vormundschaftsgericht und die Zwangsversteigerungsabteilung funktionsfähig, es finden aber auch keine Zwangsversteigerungstermine statt.
Ob in der kommenden Woche und ggf. ab wann Amtsgericht und Landgericht wieder funktionsfähig sind sowie …
Ein seltener Fall von Stillstand der Rechtspflege
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