Ein Rechtsmittel gegen die Tilgungspflicht eines Mietkautions- Darlehens hat aufschiebende Wirkung gem. § 39 SGB II.

Widerspruch gegen den die Aufrechnung verfügenden Bescheid hat nach § 86a SGG aufschiebende Wirkung und wird nicht vom Hart IV-Sonderrecht des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung des § 39 SGB II umfasst(Münder, Grundsicherung für Arbeitsuchende, 4. Auflage, § 39 Rdnr. 12). Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss vom 27.12.2011, - L 5 AS 473/11 B ER - Die Entscheidung in dem angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Fälligkeit der Einbehaltung eines Teils der Regelleistungen zur Tilgung des Darlehens ist keine Aufhebung gemäß § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), keine Rücknahme gemäß § 45 SGB X und auch kein Widerruf gemäß § 46 SGB X. Es handelt sich auch nicht um die Minderung des Auszahlungsanspruchs, der - durch das Wort "und" ersichtlich - Folge einer Pflichtverletzung gemäß § 31a SGB II sein muss. Auch ein Übergang eines Anspruchs gemäß § 33 SGB II liegt nicht vor. Die Auffassung des Beschwerdegegners eines gesetzlich angeordneten Wegfalls der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe lässt sich auch nicht aus den Gesetzesmaterialien herleiten. Hinsichtlich der Textfassung von § 39 SGB II in der Zeit von 1. Januar 2005 bis 31. September 2008 enthalten die Gesetzesmaterialien keine Begründungen im Einzelnen (vgl. BT-Drucksachen 15/1638 S. 18, 15/1728 S. 189 f., 15/1749 S. 33). Hinsichtlich der Neureglung des § 39 SGB II mit Wirkung vom 1. Januar 2009 - der hinsichtlich der hier maßgeblichen Fallkonstellationen unverändert geblieben ist - hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Widersprüche gegen Erstattungsbescheide künftig aufschiebende Wirkung haben sollen, da diese keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeit regelten (BT-Drucksache 16/10810, S. 50). Damit sollte der verbreitete Streit zum Anwendungsbereich von § 39 SGB II auf Erstattungsbescheide geklärt werden. Keinesfalls hat der Gesetzgeber, wie der Beschwerdegegner behauptet, § 39 SGB II auf die Fälle des § 42a SGB II ausgedehnt. Mit der Neufassung des § 39 SGB II zum 1. April 2011 sollte klargestellt werden, dass Widerspruch und Klage gegen einen die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellenden Verwaltungsakt nach § 31b Absatz 1 und 31c SGB II keine aufschiebende Wirkung haben (BT-Drucksache 17/3404 S. 114). Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber in der Neufassung des § 31b Abs. 1 SGB II die Minderung des Auszahlungsanspruchs des Betroffenen bei pflichtwidrigem Verhalten kraft Gesetzes angeordnet hat (BT-Drucksache 17/3404, S. 112), war die Neufassung des § 39 SGB II erforderlich. Denn durch den Sanktionsbescheid soll der Leistungsanspruch weder aufgehoben noch gemindert oder widerrufen werden; lediglich der Auszahlungsbetrag soll sich vermindern. Weitere Verwaltungsakte, die eine "Minderung des Auszahlungsanspruchs" bewirken, wie etwa eine Aufrechnung, fallen nicht unter § 39 SGB II. Hierzu hätte es aus den genannten Gründen einer ausdrücklichen Regelung bzw. eines gesetzgeberischen W…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Grundsicherung , Sgb II , Drucksache , Sgb X , Hart IV

Erschienen 22. Januar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Ein gegen die gemäß § 42a Abs. 2 SGB II verfügte Aufrechnung erhobener Widerspruch hat aufschiebende Wirkung

sozialrechtsexperte | 6. März 2012 — Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2012 , - S 14 AS 595/12 ER -, bisher nicht veröffentlicht § 39 Ziff. 1 SGB II g…

Will ein Hilfebedürftiger die Vollziehung eines Aufhebungsbescheides verhindern, muss er die Anordnung der aufschiebenden Wirkung …

Rechtblog | 28. April 2006 — Der Widerspruch gegen einen Bescheid, mit dem Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgehoben wurden, hat keine aufsch…

§ 86a SGBX: Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid nach § 50 SGB X und die Erklärung der Aufrechnung mit den laufenden Bezügen haben aufschi…

sozialrechtsexperte | 4. Oktober 2011 — Mit Beschlüssen vom 20.09.2011, - L 19 AS 1509/11 B ER - und - L 19 AS 1510/11 - hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen …

Will ein Hilfebedürftiger die Vollziehung eines Aufhebungsbescheides verhindern, muss er die Anordnung der aufschiebenden Wirkung …

Recht und Alltag | 26. April 2006 — Der Widerspruch gegen einen Bescheid, mit dem Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgehoben wurden, hat keine auf…

Widerspruch und Klage gegen einen Entziehungsbescheid entfalten aufschiebende Wirkung

sozialrechtsexperte | 21. Februar 2012 — So die Rechtsauffassung des Hessischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 16.01.2012,- L 6 AS 570/11 B ER -. Die Vollziehbarkeit…

Gemäß § 39 Nr. 1 SGB II haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der über Leistungen der Grundsicherung …

sozialrechtsexperte | 12. Januar 2012 — So die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2011, - L 5 AS 182/11 B ER - . Nach § 39 Nr. …

Der Widerspruch gegen einen Versagungsbescheid hat nach inzwischen einhelliger Auffassung nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG aufschieben…

sozialrechtsexperte | 3. November 2011 — So urteilte das Hessische Landessozialgericht mit Beschluss vom 20.07.2011, - L 7 AS 52/11 B ER - . Der Widerspruch gegen den Vers…

LSG RLP: Keine Anwendung des § 199 Abs. 2 SGG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

Andere Ansicht | 30. September 2011 — § 199 Abs. 2 SGG findet auf Beschlüsse, mit denen das Sozialgericht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs angeordnet …

§ 199 Abs. 2 SGG findet auf Beschlüsse, mit denen das Sozialgericht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs angeordnet hat, …

sozialrechtsexperte | 17. September 2011 — Nach § 199 Abs. 2 S. 1 SGG kann der Vorsitzende des Gerichts, das über das Rechtsmittel zu entscheiden hat, die Vollstreckung durc…

Bundesverfassungsgericht: Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebende…

fachanwaltsliste.de | 19. November 2009 — Pressemitteilung Nr. 130/2009 vom 18. November 2009 Beschluss vom 30. Oktober 2009 – 1 BvR 2395/09 – Mit seiner Verfassungs…

L 5 AS 473/11 B ER · LSG SAN · Beschluss vom 27.12.2011 · rechtskräftig