Ein Rauchverbot auch ohne Raucherpause und Raucherraum

ist zulässig, entschied heute das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln vom 29.2.2008 - Aktenzeichen 19 K 3459/07) auf die Klage eines Mitarbeiters der Stadt Köln, der seit 40 Jahren im Dienst geraucht hatte. Seit März 2007 gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt Köln ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist den Beschäftigten nur noch außerhalb der Dienstgebäude und der Kernarbeitsze…

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Themen: Rauchen , Arbeitsvertrag , Absolutes , Raucher

Erschienen 29. Februar 2008 auf http://blog.juracity.de.

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Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig

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