Ein-Personen-Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung

In einer Forderungssache meldete sich der Schuldner auf unser Schreiben und teilte mit, dass er momentan nicht alles auf einmal bezahlen könne. Gleichzeitig bot er an, dass er die Forderung in einigen Monatsraten abbezahlt.

Wir stimmten die Modalitäten des Vergleichs ab und übersendeten ihm eine Teilzahlungsvereinbarung. Darin enthalten war nichts, was nicht bereits besprochen und mündlich vereinbart wurde.

Dann, wenige Tage später, rief der Schuldner an und erklärte, er könne die Vereinbarung momentan noch nicht unterschreiben, da er sie erst durch seine Rechtsabteilung prüfen lassen müsste.

Auch dagegen spricht im Prinzip nichts. Einzig und alleine die Tatsache, dass er die Firma ganz alleine betreibt und weder Angestellte noch eine eigene Rechtsabteilung hat, ist dann doch etwas lächerlich. Der Mandant brach in schallendes Gelächter aus, als er davon erfuhr und meinte, dass er noch nicht mal wüsste was das BGB sei.

Wie zu erwarten meldete sich der Schuldner dann einige Tage später und teilte mit, dass er mit seiner Rechtsabteilung gesprochen habe. Man sei sich dort jedoch wegen einer kleinen Textstelle nicht ganz sicher wie diese zu bewerten sei und sein Justiziar würde nun noch den Raten eines Rechtsanwalts einholen. Er werde aber wie vereinbart die erste Rate überweisen.

Naja, mal sehen was nun noch alles kommt. Vielleicht geht er ja nun wirklich mal zu einem realen Rechtsanwalt der ihm dann auch erklärt das alles sein…

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Themen: Rechtsanwalt , Bgb , Rechtsabteilung , Unternehmer , Raten , Schuldner , Ein-personen-unternehmen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. Dezember 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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