Ein Orginal mit Fragezeichen ist eben kein Orginal! Ärger mir Markenware bei ebay!

Ist hinter dem Markenname ein Fragezeichen, so ist für den Käufer ausreichend erkennbar, dass es sich unter Umständen nicht um ein Markenprodukt handelt, so das das LG München I - Urteil vom 07.08.2008 - Az.: 34 S 20431/04.1. Bei ebay und hood kommt es ímmer wieder zu Streitigkeiten, wenn ein Artikel als Markenartikel verkauft wird, diese Erwartungen aber gar nicht erfüllen kann. Nun kam es zu einem etwas überraschenden Urteil am LG München I.2. Ein Anbieter bot auf der Plattform ebay ein Belchspielzeug in der Form eines Toilettenhäuschens an. In der Beschreibung wurde das Toilettenhäuschen als "Rarität", als "alt" und mit dem Zusatz "Märklin?" versehen. Der Käufer zahlte in der Erwartung ein orginal Märklinspielzeug zu erhalten den Preis von 2247 €. Später stellte sich das Häuschen als Replik heraus und der Käufer forderte den Kaufpreis zurück. 3. Der Ansicht des Klägers (des Käufers) folgte das Gericht aber nicht. Sie sagte, es sei der Leichtsinn des Käufers einen so hohen Betrag zu bieten, obwohl erkennbar nicht feststand, dass es sich um ein Orginalspielzeug der Marke Märklin handelte. Dies sei durchaus erkennbar, da hinter dem Wort Märklin ein Fragezeichen stand, was die Unsicherheit der Markenzugehörigkeit deutlich zeigte. Die Orginalität ohne Rückfrage nur aufgrund eines Fotos…

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Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 31. Oktober 2008 auf http://www.drbuecker.de.

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