Ein Mobiltelefon ist ein Mobiltelefon ist ein Mobiltelefon ist ein Mobiltelefon ist ….keine erlaubte Navihilfe beim Autofahren

Justitia’s höchste Instanz © Liz Collet

……sagt das OLG Hamm. Naja, Sie wissen schon – sinngemäss sagt es das.

Und Sie inhalieren das jetzt als Ihr Daily Mantra.

Egal ob Sie wirklich auch nur damit navigieren lassen wollten oder Ihren aktuellen Standort und Status zwitschern oder bei Facebook oder sonst was dort posten wollten.

Oder telefonieren. Letzteres sollen ja manche auch noch damit tun. Kann aber auch ein Gerücht sein. Letzteres.

Kein Gerücht ist die Entscheidung des OLG Hamm, die – Sie werden noch kichern, glauben Sie mir – zugleich ein fieser Fall von ganz dumm ist. Also: ganz dumm gelaufen. Im Ergebnis aber zu recht entschieden.

Was ist passiert? Folgende Geschichte:

Ein 29-jähriger Autofahrer aus Holzwickede kurvt mit seinem fahrbaren Untersatz munter durch die Gegend in Essen. Und tippt dabei fidel auf seinem Mobiltelefon herum. Angeblich, um es als Navigationshile zu nutzen. Wir können ihm diese Erklärung einfach mal glauben, vielleicht hat das sogar das OLG Hamm getan. Denn ob er es dazu oder zum Telefonieren nutzen wollte, darauf kam es im Ergebnis des Beschlusses des OLG Hamm dann gar nicht an. Auch wenn er damit erklären wollte, warum er es bentutze während der Fahrt. Was – Sie hoffentlich auch – alle wissen, eigentlich ja verboten ist. Denn : Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren nicht benutzt werden.

Und wie das OLG entschied, auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Gelandet war es beim 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm , das am 18.02.2013 entsprechenden Beschluss erliess, der nun mehr Rechtskraft erlangte und das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen in einer Bußgeldsache bestätigte.

Warum es dort überhaupt landete?

(Jetzt! Ihr Einsatz, bitte: KICHERN Sie ruhig)

Er war wohl sooooo vertieft in die – *hüstel* – Navigationshilfe (nennen wir sie so, glauben wir ihm), dass er eine neben ihm befindliche Polizeistreife nicht bemerkte.

(sic! Stichwort “Abgelenkt durch Mobiltelephon bei Benutzung während der Fahrt”)

Sie jetzt auch: Kopfkino? Szene: Eine schon eine Weile neben ihm fahrende Polizeistreife, darin zwei diebisch verschmitzt grinsende Freunde und – ja , irgendwie ja auch Navigations-Helfer in Uniform. Nebenherfahrend, wartend, bis er sie bemerkt? Bis er sie dann wirklich bemerkte? Oder sie sich dann doch bemerkbar machten….? Nach einiger Strecke auf den Strassen Essens, die sie seiner Spur folgten? Und ihn dann doch irgendwann anhielten, um ihn dann eben doch anders und nachhaltiger wieder auf die richtige Spur zu setzen. Mit Bussgeld.

Gegen die vom Amtsgericht geg…

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Themen: Rechtsprechung , Mobiltelefon , Telefonieren , Senat , Olg Hamm , Facebook , § 23 Abs. 1A Stvo , Collet , Ironymus Sein , Murnauer Spitzerl , Beschluss Vom 18.02.2013 - Iii-5 Rbs 11/13 Olg Hamm , Navigationshilfe , Verbotene „benutzung“
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 8. März 2013 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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