Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Ein Jahr Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Verbraucherzentralen und Verbraucherminister fordern schärfere Maßnahmen

Die seit August 2009 verschärften Regeln zur Telefonwerbung greifen zu kurz. So lautet die erste Zwischenbilanz einer bundesweiten Umfrageaktion der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentralen und der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle forderten daher heute in Stuttgart schärfere Maßnahmen zum besseren Schutz der Verbraucher. Zentrale Forderung ist die Einführung der so genannten "Bestätigungslösung". Nur mit diesem Instrument lasse sich das Unterschieben von Verträgen per unerlaubtem Telefonanruf abstellen.

Keine substantielle Verbesserung für den Verbraucher "Auch knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung zeichnet sich keine substantielle Verbesserung der Situation für den Verbraucher ab. Noch immer werden sehr viele Bürgerinnen und Bürger mit dubiosen Werbeangeboten behelligt. In vielen Fällen ist dies nicht nur ein lästiger Eingriff in die Privatsphäre der Verbraucher,oft sind diese Anrufe auch mit finanziellen Folgen verbunden. Die Bürger werden von Telefonbetrügern getäuscht und in nicht gewollte Verträge gezwungen. Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig und wettbewerbswidrig", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle.

Nachbesserung im Interesse der Verbraucher notwendig Die Initiative für das Bundesgesetz war ursprünglich von Baden-Württemberg ausgegangen. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer hatten die Bestätigungslösung in der Folge wiederholt als zentrale Maßnahme im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Der Bundesrat habe daraufhin gegenüber der Bundesregierung ein ganzes Maßnahmenpaket vorgeschlagen.

"Der Bundesgesetzgeber hat unsere zentrale Forderung nicht aufgenommen und sich auf eine Stärkung des Widerrufsrechts und die Einführung von Bußgeldern beschränkt. Der Kern des Problems, nämlich unerwünschte Folgeverträge zu verhindern, wurde nicht angegangen", so Köberle. Trotz der drohenden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zeige das Gesetz zu wenig und vor allem nicht die angestrebte abschreckende Wirkung.

"Unsere Kernforderung an die Bundesregierung ist heute dieselbe wie vor einem Jahr: Wir fordern die Bestätigungslösung und damit eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung.

Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande kommen, dürfen nicht ohne ausdrückliche Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden.

Es besteht hier nach w…

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Erschienen 14. Juli 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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