Ein irrtümlich als freier Mitarbeiter beschäftigter Arbeitnehmer erhält die gezahlten Honorar rückwird als Nettogehalt nach § 14 II SGB IV; LAG Berlin Brandenburg vom 19.03.2010

Das LAG Berlin Brandenburg hat den Arbeitgeber eines ehemaligen freien Mitarbeiters am 19.03.2010 zu einer Nettolohnzahlung verurteilt. Das LAG bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, aus 2008, dass ein gescheitertes freies Mitarbeiterverhältnis, das tatsächlich ein Arbeitsverhältnis war, auf der Grundlage einer Nettolohnvergütung abzurechnen ist, weil auch in diesem Fall von einer illegalen Beschäftigung im Sinne des § 14 II SGB IV auszugehen sei.

Wider erwarten hat das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, obwohl das Bundesarbeitsgericht zu dieser Frage noch keine Entscheidung getro…

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Themen: Berlin , Arbeitsgericht , Bundesarbeitsgericht , Arbeitgeber , Berlin Brandenburg , Honorar , Lag Berlin , Arbeitnehmer , Sgb IV , Arbeitsgericht Berlin , Sozialversicherungsrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 23. März 2010 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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