Das Setting der Mediation oder gehen wir zu mir oder zu dir?
Recht & Mediation | 16. Februar 2012 — Die Gestaltung des Umfeldes in der Mediation hat für die Mediation durchaus Bedeutung. Die Atmosphäre einer Mediationssitzung b…
Viele Mediatoren übersenden den Medianden nach jeder Sitzung ein ausführliches Sitzungsprotokoll.
Dass ein Mediator für sich selbst ein Sitzungsprotokoll in welcher Form auch immer erstellt als Gedächtnisstütze, um einen kontinuierlichen Mediatonsprozess zu gewährleisten, ist selbstverständlich. Etwas anderes gilt für Protokolle der einzelnen Mediationssitzungen, die für die Konfliktpartner bestimmt sind.
Auf der einen Seite wünschen viele Medianden die Übersendung eines Protokolls der Sitzung. Auf der anderen Seite soll das Verfahren bzw. der Inhalt der einzelnen Sitzungen vertraulich sein, damit die Konfliktparteien auch in den Sitzungen offen sein können und nicht befürchten müssen, dass das, was sie in der Mediationssitzung gesagt haben vom anderen weiterverbreitet wird, sei es auch erst nach Beendigung der Mediation. Eine solche Befürchtung und die damit verbundene Zurückhaltung würde dem Mediationsprozess schaden.
Ich habe schon als Beratungsanwalt von an der Mediation Beteiligten sehr ausführliche Protokolle von Sitzungen gesehen, in denen der Verlauf der Sitzung sehr detailliert wiedergegeben wurde. Wenn die Medianden nicht ausdrücklich darauf bestehen (und die damit verbundene Arbeit auch bezahlen), würde ich ein derartiges ausführliches Protokoll auf keinen Fall erstellen. Die Gefahr des Missbrauchs wäre mir zu hoch. Man darf nicht vergessen, dass eine Mediation (aus welchen Gründen auch immer) scheitern kann und dann möglicherweise derartige Protokolle benutzt werden – auch wenn in der Mediationsvereinbarung festgehalten ist, dass sämtliche in der Mediation erlangten Erkenntnisse und Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dies würde letztlich nicht unbesehen zur Unverwertbarkeit der Unterlagen in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren führen. Dies gilt um so mehr, als keine Partei verhindert ist, entsprechende Informationen vorzutragen. Ob ein Beweisverwe…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Januar 2012 auf http://www.ra-braune.de/Wordpress.
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