Ein guter Arbeitstag geht bald zuende

Gerade hat mich eine Mandantin angerufen, die eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug zu verbüßen hat. Sie hatte Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer und wird nun vorzeitig entlassen. Dabeisein konnte ich nicht, weil ich beim Amtsgericht Quedlinburg verteidigen musste. Angeklagt war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte meinem Mandanten vorgeworfen, einem Hund die Rute kupiert zu haben. Die Anzeigenerstatterin erschien nicht, die Aussage eines Tierarztes, der den Hund geimpft hatte, war für die StA nicht ergiebig, weshab wir uns darauf verständigten, die Sache einzustellen…

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Erschienen 15. Januar 2008 auf http://strafverteidigerbericht.beeplog.de.

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