Ein Grundstück zu eignen …

Hatte kürzlich mit einem Übersetzungsbüro zu tun, es ging um eine Grundstücksangelegenheit. Der englische Originaltext sprach von “… to own the property …”. Aus dem Zusammenhang ging klar hervor, dass es um das Eigentum, nicht den Besitz geht.

Das Büro wollte dies mit ” … ein Grundstück zu eignen … ” übersetzen, meinte, das Wort ” … zu eignen … ” existiere, weil es schließlich auch das Wortpaart “Träger - zu tragen” gebe. Der Hinweis, dass das Wort “zu eignen” nur im Seerecht (Schiffseigner) existiere, nicht aber im Grundstücksrecht, wurde schlichtweg ignoriert.

Nun ja, Linguisten und Rechtsdeutsch …

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Erschienen 21. Mai 2007 auf http://webersblog.de.

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