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Ein Grund(gesetz) zum Feiern!

am 24.05.2006 von http://obiterdictum.wordpress.com/

Gestern war der 23. Mai. Auch wenn es kaum jemandem aufgefallen ist, handelt es sich bei diesem Datum nicht um einen Tag wie jeden anderen. Gestern war nämlich Verfassungstag, am 23. Mai des Jahres 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Heute vor 57 Jahren trat die als Provisorium für die drei Westzonen gedachte Verfassung in Kraft, inzwischen hat sie sich als gesamtdeutscher Verfassungstext etabliert und bewährt.

Meines Erachtens täte der Bundesrepublik und ihren Bürgern ein wenig mehr Achtung und Anerkennung der gemeinsamen Überzeugungen und Institutionen gut. Dazu gehört auch das Feiern von wichtigen historischen Daten wie dem Verfassungstag. Ein wenig mehr Pomp and Circumstance sollte es vor allem an Staatsfeiertagen geben, auch wenn der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als zufällig gewählter Sonntag keine besonders glückliche Wahl ist. Der 9. November hätte als deutscher Schicksalstag sowohl die deutsche Geschichte als auch den zivilisatorischen Bruch des Nationalsozialismus und das Glück der deutschen Wiedervereinigung passender repräsentiert.

Ein Beispiel dafür, daß …

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