Ein Gebäudemiteigentümer kann vom anderen nicht die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach verlangen
am 13.07.2006 von http://info.folkertjanke.de
Die Kläger und die Beklagte sind Miteigentümer eines Hauses, wobei die Beklagte Inhaberin eines Anteils von 5/9 ist. Der Kläger Ziffer 1 erhielt im Frühjahr ein Angebot eines Mobilfunkanbieters zum Abschluss eines Mietvertrages über das Dachgeschoss zum Zweck der Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach des Hauses. Die jährliche Miete sollte 4.000,00 Euro betragen.
Der Kläger Ziffer 2 hat dem Abschluss des Mietvertrages schriftlich zugestimmt, die Beklagte weigerte sich, den Mietvertrag zu unterzeichnen. Da die Strahlenwerte wohl messbar seien, aber man nicht wisse, wie sie wirkten, sei sie vorsichtig.
Die Kläger haben beantragt, die Beklagte zu verurteilen, der Vermietung zuzustimmen.
Das Landgericht Heidelberg hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der Abschluss des Mietvertrags sei keine zur Erhaltung des Gebäudes notwendige Maßnahme. Voraussetzung einer Verwaltungsregelung durch das Gericht sei eine Uneinigkeit der Mitberechtigten, die auch durch Mehrheit nicht behoben werden könne. Die Beklagte habe allerdings als Inhaberin der Mehrheitsbeteiligung den Abschluss des Mietvertrages abgelehnt, so dass ein Mehrheitsbeschluss vorliege. Dieser widerspreche der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht.
Die dagegen gerichtete Berufung der Kläger zum Oberlandesgericht Karlsruhe - 1. Zivilsenat - blieb mit Urteil vom 12.07.2006 (Az.: 1 U 20/06 – Revision nicht zugelassen) ohne Erfolg.
Im Gegensatz zur Meinung der Kläger entspricht die Mehrheitsentscheidung der Beklagten, den Mietvertrag nicht abzuschießen, einer dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechenden Verwaltung und Benutzung im Sinn von § 745 Abs. 2 BGB. Die Beklagte hat die Verweigerung ihrer Zustimmung mit der Befürchtung begründet, der Verkehrswert des gemeinschaftlichen Gebäudes werde sich verringern, wenn die Mobilfunksendestation auf …
BGH (VIII ZR 207/04) Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
Recht für Verbraucher / Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer MietwohnungDer Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung zulässig ist. Die Beklag…
BGH zur Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
Heimspiel / Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung zulässig ist. Die Beklagten sind Mieter einer der Klägerin gehörenden Wohnung in Berlin…
Schlupfloch für Schuldner - oder auch nicht
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Es ist ein bekanntes Muster: der Ehemann ist Schuldner, hat aber nichts. Alles, was der Schuldner einmal hatte, hat er (rechtzeitig ?) auf seine Ehefrau übertragen. Im Falle des Einfamilienhauses mochte der Ehemann aber dennoch seiner Frau nicht res…
Ein Mieter muss bei Einhaltung der Grenzwerte eine Mobilfunkantenne auf dem Dach dulden
JuracityBlog / Das geht aus einem jetzt veröffentlicheten Urteil des Bundesgerichtshofs (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 74/05) hervor. Der beklagte Vermieter gestattete einem Mobilfunkunternehmen, im Speicher und auf dem Dach seines Mietshauses eine Mobil…
LG München I: schloss-e.de - Dem Eigentümer eines Grundstücks auf dem sich ein namentlich gekennzeichnetes Gebäude befindet, kann an der Bezeichnung des Gebäudes ein Namensrecht i.S.d. § 12 Satz 1 BGB und damit ein Unterlassungs- und Beseitigu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Eigentümer eines Grundstücks auf dem sich ein namentlich gekennzeichnetes Gebäude (hier: Schloss E.) befindet, kann an der Bezeichnung an diesem Gebäude ein Namensrecht i.S.d. § 12 Satz 1 BGB und damit ein Unterlassungs- und Beseitigung…
Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten
Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der…
