Ein Flirt ohne Folgen

Als Minderjähriger hatte der spätere Kläger eine Mitgliedschaft auf einer kostenpflichtigen Flirtseite abgeschlossen. Offenbar ohne Erfolg : nach Eintritt der Volljährigkeit verklagte er die Betreiberfirma auf Rückzahlung der geleisteten Mitgliedsbeiträgte. Das Amtsgericht München gab dem Kläger Recht : Da der Vertrag nicht durch die Eltern genehmigt war, blieb er bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Klägers schwebend unwirksam. Der Kläger habe auch nach seiner Volljährigkeit den Vertrag nicht genehmigt und könne daher die rechtsgrunlos gezahlten Beiträge zurückfordern.

Pressemitteilung des Amtsgericht München

Als Eltern eines minderjährigen Kindes müssen Sie nicht jeden von Ihrem Kind im Internet abgeschlossenen Vertrag erfüllen. Te…

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Themen: Internet , Amtsgericht , Mitgliedschaft , Interessante Entscheidungen , Minderjährig
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 12. März 2009 auf http://ra-miehler.de.

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