Bürgerliches Gesetzbuch: Änderungsorgie in Zahlen und Diagrammen
De legibus | 23. November 2010 — Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896 ist inzwischen seit 110 Jahren in Kraft. In der Rechtswissenschaft existiert …
Heute vor 115 Jahren – am 24. August 1896 – erschien die Ausgabe des Reichsgesetzblattes, die das Bürgerliche Gesetzbuch enthielt, das dann am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Damit gab es zum ersten Mal auf dem Gebiet des Deutschen Reiches ein einheitliches Gesetz. Die Rechtszersplitterung hatte ein Ende: Das Preußische Allgemeine Landrecht (1794), der Code Civil(1804), der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756) oder auch der Sachsenspiegel – um nur einige Gesetze zu nennen – waren passé. Im gesamten Reichsgebiet hatte das Bürgerliche Gesetzbuch Gültigkeit. Dabei verstand man unter dem Begriff “Bürger” nicht die standesrechtliche Eingliederung zwischen Bauern und Adel sondern es war der Zivilist und Privatmann gemeint, dessen Rechte hier formuliert worden sind (Zivilrecht, Privatrecht).
Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass zum ersten Mal auch die Gleichberechtigung der Frau auf dem Gebiet der Geschäftsfähigkeit Einzug in das Bürgerliche Gesetzbuch hielt.
Mit seiner Kodifikation der privaten Rechtsbeziehungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch bis in die heutige Zeit mitgegangen. Trotz eines schwierigen Starts durch die Beratung in zwei Juristenkommissionen, ist es aber nicht unter zu kriegen. Im Laufe der Zeit sind viele Änderungen vorgenommen worden. In der Kaiserzeit wurde durch die Gerichte das BGB z.B. um die positive Vertragsverletzung erweitert. Die Weimarer Republik steuerte u.a. Schutzvorschriften im Arbeitsrecht bei. Im 3. Reich entging das BGB der Ablösung durch ein Volksgesetzbuch – es entging aber nicht weitreichenden Änderungen wie z.B. die Herausnahme des Eherechts. Diese Änderungen wurden nach 1945 wieder beseitigt.
Das BGB nahm in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland eine unterschiedliche Entwicklung. Erst mit der Wiederverein…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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