Ein falsches Urteil, ein empörter Beklagter und eine sanfte Ermahnung
am 24.02.2006 von http://obiterdictum.wordpress.com/
Heute morgen hatte ich eine Verhandlung beim Amtsgericht Gießen. Der vorige Termin zog sich etwas hin, denn der Richter war entsetzt über den Anwalt einer Partei, der allerdings nicht selbst anwesend war, sondern sich von einem Korrespondenzanwalt vertreten ließ. Jener Anwalt also hatte seinen Mandanten getäuscht, indem er ein Urteil desselben Richters, allerdings in einer völlig anderen Sache, kopiert und mit einem neuen Rubrum versehen hatte. Der Mandant glaubte nun, in seiner Angelegenheit sei bereits ein Urteil zu seinen Gunsten ergangen. In der heutigen Verhandlung stellte sich die Sache dagegen als völlig aussichtslos dar. Wenn der Richter schon fragt Wollen Sie angesichts dieser Lage nicht endlich anerkennen? und in der Zivilsache über eine denkbare Abgabe der Akte an die Staatsanwaltschaft spricht, ist wohl Hopfen und Malz verloren. Der Korrespondenzanwalt war jedenfalls entsprechend fassungslos, aber zu einem Anerkenntnis nicht befugt und flüchtete sich in einen - sehr kurzen - Schriftsatznachlaß. Ich möchte soetwas jedenfalls nicht dem Mandanten erklären müssen.
Danach trat eine Naturpartei in Gestalt eines älteren Herrn auf, der gegen einen Mahnbescheid Einspruch erhoben hatte. Im schriftlichen Vorverfahren hatte sich der Mann allerdings zur Sache mit keinem Wort geäußert und auch das vom Gericht übersandte Merkblatt nicht gelesen. Sein etwas wirrer Vortrag (Ich habe doch den ganzen Akt in diesem Ordner mitgebracht, und die Gegenseite besitzt alle meine Schreiben!) wurde natürlich sogleich vom Kläger als verspätet gerügt. Der Richter mußte den empörten Beklagten mit ruhigen Worten belehren, daß er den Prozeß schon deshalb verlieren kann, weil nicht rechtzeitig vorgetragen wurde, und …
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