Copyright und Copyfraud
Archivalia | 23. Mai 2009 — Rechtsanwältin Verena Hecker gibt sich superschlau und warnt vor falschen Copyright-Vermerken: http://www.it-recht-kanzlei.de/home…
In der Regel stecken Online-Händler jede Menge Energie, Fleiß und Kreativität in die textliche und grafische Gestaltung ihrer Homepage. Bei den rechtlichen Inhalten wie beispielsweise Impressum oder Widerrufsbelehrung machen sie sich diese Mühe oftmals nicht. Häufig werden Rechtstexte, für die man beim Anwalt ein kleines Vermögen zahlen müsste, einfach vom Mitbewerber kopiert und mit kleinen Änderungen in die eigene Internetpräsenz übernommen. Hierzu gehört nicht selten auch ein sog. Copyrighthinweis, der sich bei Online-Händlern größter Beliebtheit erfreut. Doch was hat man da eigentlich kopiert? Zumindest, wenn hier ein unklarer oder falscher Copyrighthinweis übernommen wurde, lohnt es sich, die eigene Internetseite einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Grundsätzlich ist ein Copyright-Hinweis zwar unnötig, aber durchaus sinnvoll. Denn das Urheberrecht an Texten, Fotos oder an grafischen Gestaltungen entsteht automatisch mit der Fertigstellung des Werkes – und zwar unabhängig davon, ob ein Copyright-Hinweis angebracht wird oder nicht. Derjenige, der das „Werk“ geschaffen hat, wird Urheber und damit in der Regel auch gleich Inhaber sämtlicher Urheberrechte. Teile dieser Rechte kann der Urheber auf andere übertragen, etwa im Rahmen der Lizenzvergabe. Dazu gehört insbesondere das Recht, Kopien des Werks anzufertigen und zu vertreiben, also das Copyright. Inhaber des Copyrights ist also entweder der Urheber oder derjenige, dem der Urheber diesen Teil der Urheberrechte übertragen hat. Der „übernommene“ Copyrighthinweis sieht jedoch meist so aus: „Alle Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen auf dieser Internetpräsenz sind durch mich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne meine Einwilligung übernommen und verwendet werden.“ Der erste Teil dieses Satzes ist schlicht falsch. Denn urheberrechtlicher Schutz entsteht automatisch und nicht durch Anmeldung. Außerdem behauptet der Seitenbetreiber hier zwischen den Zeilen, selbst Urheber aller Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen zu sein. Auch die zweite Satzhälfte ist nur dann korrekt, wenn der Seitenbetreiber tatsächlich das Recht hat, Lizenzen für die Texte, Fotos und Gestaltungen auf seiner Homepage zu erteilen. Der Satz stimmt also nur dann, wenn der Seitenbetreiber alle Texte selbst geschrieben, alle Fotos selbst geschossen, die gesamte Grafik selbst programmiert hat und niemandem die Rechte hieran übertragen hat. Stammt auch nur einer der Texte von einem Bekannten, ein Foto aus dem Internet oder ein grafisches Element von einer Muster-CD und liegt keine Erlaubnis des Rechteinhabers zur Vergabe von Unterlizenzen vor, dann stimmt der Satz schon nicht mehr. Denn dann ist der Seitenbetreiber nicht der Urheber; dass er das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen hat, ist auch nicht klar. Pfuscht man damit einem Urheber ins Handwerk, kann dieser sorglos kopierte Copyrighthinweis dann sogar richtig teuer werden. Denn die Behauptung, selbst Urheber zu sein, stellt zumindest eine Verletzung des § 1…
» Vollständiger ArtikelArchivalia | 23. Mai 2009 — Rechtsanwältin Verena Hecker gibt sich superschlau und warnt vor falschen Copyright-Vermerken: http://www.it-recht-kanzlei.de/home…
Archivalia | 2. Februar 2008 — http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&cid=2499 Ein unverfänglicher Copyright-Hinweis könnte etwa wie folgt lauten: …
kanzlei-hoenig.de | 3. Februar 2008 — Da gibt es eine Kanzlei, die Ihren Blog-Lesern empfiehlt, vorsichtig zu sein mit Hinweisen auf die Urheberrechte an den Inhalte…
Law-Blog | 15. September 2005 — Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel m…
Tönsbergrecht | 12. Dezember 2011 — 3,2,1 eBay-Angebot ganz einfach erstellen bzw. zusammenkopieren. Davon träumen viele und nicht wenige setzen dies auch um. Hier wi…
Law-Blog | 9. September 2005 — Teil 2 (Bearbeiterrechte, Urheberrechtsvermerke) gibt es hier. 2.1.4 Wer ist Urheber? Meist trivial, ab und an aber doch re…
Advisign - Webdesign trifft Recht | 16. August 2007 — In diesem Teil dreht sich alles um die Frage, ob man einen Copyright-Hinweis braucht. Im ersten Teil wurde bereits gesagt, dass…
Advisign - Webdesign trifft Recht | 18. August 2007 — Nachdem der erste Teil die Bedeutung des Copyrights erklärt hat und der zweite dessen Vorteile, geht es nun um praktische F…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 8. April 2008 — Ist doch toll - einfach Text und/oder Foto einer gelungenen Artikelbeschreibung bei eBay kopieren und fertig ist das eigene Ang…
IT-Blawg | 20. Oktober 2011 — Am 19.10.2011 hat der BGH (Az. I ZR 140/10) erneut entschieden, dass Google keine Urheberrechtsverletzung bei der Anzeige von s…